18 Nov Obsiegendes Urteil der Fachkanzlei Mutschke gegen die Commerzbank AG vor dem LG Berlin: Tomorrow Income Portfolio 33 GmbH & Co KG (TIP 33)
Das Landgericht Berlin (Az. 10 O 544/12) hat die Commerzbank AG mit Urteil vom 26.09.2013 zugunsten eines vom der Fachkanzlei Mutschke* vertretenen Kapitalanleger zur Zahlung vom Schadensersatz verpflichtet. Der Anleger hatte sich im Dezember 2003 nach Beratung durch die Commerzbank AG am geschlossenen Immobilienfonds Tomorrow Income Portfolio 33 GmbH & Co KG beteiligt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts Berlin steht dem Anleger gegen die Commerzbank AG ein Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Aufklärung über Rückvergütungen und damit einer schuldhaften Verletzung ihrer Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag zu. Hierzu führt das Gericht aus, dass die im Beteiligungsprospekt aufgeführten Vertriebsprovisionen hinter dem Rücken des Anlegers an die Bank geflossen sind. Hierüber sei der Anleger weder mündlich von seinem Berater noch durch Angaben im Prospekt ausreichend ausgeklärt worden.
Nach Ansicht des Landgerichts war diese Pflichtverletzung auch ursächlich für die Entscheidung des Anleger, in den Fonds zu investieren. Hiervon abweichendes ergibt sich nach Überzeugung des Gerichts weder aus den im Rahmen einer Parteivernehmung vor den Gericht gemachten Angaben des Anlegers noch aus seinem früheren Anlageverhalten.
Auch der von der Bank erhobenen Verjährungseinrede hat das Gericht eine klare Absage erteilt. Insbesondere habe der Anleger nicht gewusst, dass die Bank vom Fondsemittenten hinter seinem Rücken eine Vergütung aus den vom ihm geleisteteten Zahlungen erhalten würde.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(*Das Urteil wurde noch erstritten unter der Einzelkanzlei Mutschke, die zwischenzeitlich in die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eingebracht wurde.)
Autorin: Nicole Mutschke