22 Juni Sparkasse verurteilt: Anleger erhält sein Geld zurück
Sparkasse verurteilt: Anleger erhält sein Geld zurück
- Fachkanzlei Mutschke erwirkt Urteil gegen Sparkasse
- Banken müssen Geldanlage eigener Prüfung unterziehen
Wenn Banken oder Sparkassen ihren Kunden zu einer bestimmten Geldanlage raten, dann sind sie verpflichtet, jedes Produkt, das sie in ihr Anlageprogramm aufgenommen haben, selbst zu prüfen. Es genügt nicht, wenn die Bank dem Anleger einen Prospekt übergibt. Die Fachkanzlei Mutschke hatte in einem solchen Fall für einen Anleger geklagt, dem seine Sparkasse geraten hatte, in einen geschlossenen Fonds zu investieren. Der Anleger hatte im Jahr 2003 Anteile an dem Fonds „SLB Leasing-Fonds GmbH & Co. Thor KG“ in Höhe von 50.000 Euro gezeichnet. Nach dem Urteil des Landgerichts Arnsberg erhält er nun seinen Eigenkapitalanteil plus Zinsen zurück und wird von allen übrigen wirtschaftlichen und steuerlichen Nachteilen wie auch von der Anteilsfinanzierung freigestellt.
Das Landgericht Arnsberg beruft sich in seinem Urteil auch auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. März 2011 (Az. XI ZR191/10), nach der Rückvergütungen an Banken oder Sparkassen nicht hinter dem Rücken des Anlegers erfolgen dürfen. Mit deutlichen Worten arbeitet das Landgericht heraus, dass der Interessenkonflikt der beratenden Bank daraus resultiert, dass die beratende Bank im Verhältnis zur Anlagegesellschaft die werbende Funktion eines umsatzabhängig zu vergütenden Anlagevermittlers inne hat, im Verhältnis zum Kunden aber die Funktion eines Anlageberaters, der sich ausschließlich am Kundeninteresse orientiert. Diesen Konflikt könne die Bank nur auflösen, indem sie ihre Provisionsinteressen offenlegt. Dies hatte sie im aktuellen Fall aber nicht getan. Dabei spielt es keine Rolle, ob die beratende Bank auch die Hausbank des Anlegers ist oder war.
Fachanwältin für Kapitalanlagerecht Mutschke freut sich über die Entscheidung: „Nach den Grundsatzentscheidungen des BGH ist es für Anleger leichter geworden, ihr Geld zurückzubekommen. Viele Gerichte haben nach der neuen Rechtsprechung grundsätzlich eine wesentlich anlegerfreundlichere Position bezogen. Soweit Anleger, die in einen geschlossenen Fonds investiert haben, um ihr Geld fürchten, sollten sie sich an einen Fachanwalt wenden. Gerade in den letzten Monaten haben diverse Gerichtsentscheidungen neue Möglichkeiten für Anleger eröffnet, sich ihr Geld zurückzuholen.“
Die Fachkanzlei Mutschke betreut schwerpunktmäßig Mandanten, die in geschlossene Fonds oder sogenannte Schrottimmobilien investiert haben. Aktuell vertritt die Kanzlei zum Beispiel Anleger, die Ansprüche gegen ihre Sparkasse, die Commerzbank AG und UmweltBank AG geltend machen.