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Gebrauchtwagenhändler tritt nur als Vermittler auf

Gemäß Berechnungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wechselten im Jahr 2022 rund 5,6 Millionen Pkw in Deutschland ihren Besitzer. Eine wirklich beeindruckende Zahl von Gebrauchtwagen wechselt also jedes Jahr den Besitzer bzw. Eigentümer.

Wer sich absichern möchte tritt idR den Weg zu einem Autohändler an. Denn anders als ein Privatverkäufer kann der gewerbliche Autohändler bspw. Gewährleistungsansprüche nicht gänzlich ausschließen. Er „haftet“ sozusagen noch midestens ein Jahr lang für Mängel, die an dem Fahrzeug auftreten. Oftmals gibt es noch eine Gebrauchtwagengarantie oben drauf, so dass man als Käufer einen gewissen Schutz vor bösen Überraschungen hat.

Was ist aber nun, wenn man seinen Gebrauchtwagen, das Motorrad oder das Wohnmobil beim Händler hat stehen sehen, man wurde durch den Händler beraten und auch das gesamte Geschäft wurde durch den Händler abgewickelt und bei einem auftretenden Mangel sagt der Händler plötzlich, dass er damit nichts zu tun hat, da er nur im Kundenauftrag -als Vermittler- tätig war?

Die Überraschung beim Käufer dürfte groß sein, hat er den Wagen doch möglicherweise extra bei einem Händler gekauft, um „optimal abgesichert“ zu sein.

Immer wieder hören wir von Mandanten diese oder ähnliche Geschichten. Für unsere Mandanten / den Käufer war es nicht ersichtlich, dass der Wagen bzw. das Motorrad gar nicht dem Händler gehört, sondern dieser den Wagen im Kundenauftrag verkauft. Der private Kunde hat natürlich alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dazu ist er auch berechtigt, so lange er keine Mängel arglistig verschweigt.

 

Was jetzt, wenn der Autohändler nur Vermittler ist?

Zunächst heißt es Ruhe bewahren. Der erste Blick sollte in den Kaufvertrag gehen. Wer ist der Vertragspartner? Ist es wirklich eine Privatperson oder doch eventuell der Autohändler? Ist es der Autohändler, dann stehen Ihnen die normalen Gewährleistungsansprüche zu. Möglicherweise will Sie der Autohändler nur täuschen, um sich Ihren Gewährleistungsansprüchen zu entziehen.

Haben Sie den Vertrag jedoch tatsächlich mit einer Privatperson oder sonstigen (ggf. juristischen) Person ggf. mit Sitz im Ausland gemacht, dann sollten Sie die Frage für sich klären, ob Sie vor Abschluss des Kaufverrages vom Autohändler eindeutig darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass der Gebrauchtwagen im Kundenauftrag verkauft wird. Sollte dies nicht der Fall sein und Sie zu keinem Zeitpunkt darüber aufgeklärt worden sein, dann stehen Ihnen gegenüber dem Vermittler mitunter ebenfalls Gewährleistungsansprüche zu.

Aber selbst wenn der Gebrauchtwagenhändler Sie über seine Vermittlerposition eindeutig informiert hat darf er keine Angaben zum Zustand des Wagens „ins Blaue hinein“ machen, d.h. wenn Sie bspw. fragen, ob der Wagen unfallfrei ist, darf er nicht einfach „nein“ sagen, wenn er es nicht weiß. Dasselbe gilt natürlich für andere Mängel, wenn Sie gezielt danach fragen.

Was tun, wenn der gekaufte Gebrauchtwagen versteckte Mängel aufweist & nicht klar ist, wer haftet?

Ist der Kauf erstmal getätigt und stellt sich nunmehr heraus, dass der Gebrauchtwagen erhebliche Mängel aufweis, dann sollte man schnell tätig werden. Beim Kauf gebrauchter Fahrzeuge geht der mögliche Schaden oftmals in die tausende Euro. Für die meisten Käufer ein herber finanzieller Schlag! Wir helfen Ihnen mit geballtem rechtlichen & sachkundigen Expertenwissen Ihre Rechte gegenüber dem richtigen Verantwortlichen durchzusetzen. Egal, ob PKW, Motorrad, E-Auto (Elektroauto), US-Car & Exoten, Luxuswagen, Oldtimer, Wohnwagen, Wohnmobile, Boote oder Transporter!

Zunächst gilt es eindeutig festzustellen, wer Ihr Anspruchsgegner ist. Ist es der Autohändler oder eine Privatperson? Sollte es eine Privatperson und nicht der Händler sein und wurde die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen, sollte man prüfen, ob die Mängel nicht arglistig verschwiegen wurden. In diesem Fall kann man trotz Ausschluss der Gewährleistung seine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen.

Sollte der Autohändler selbst haften, da er nicht über seine Vermittlerposition aufgeklärt oder Angaben „ins Blaue hinein“ hat, kommt er als Anspruchsgegner in Betracht.

In diesem Fall sollten Sie den Mangel /Schaden an Ihrem Fahrzeug feststellen und dokumentieren lassen. Im Rahmen eines Gutachtens werden alle Mängel/Schäden an Ihrem Fahrzeug genau dokumentiert, so dass diese später gerichtsfest gegenüber dem Verkäufer / Vermittler geltend gemacht werden können.

Auf rechtlicher Seite setzen wir als Kanzlei Ihre Rechte außergerichtlich oder gerichtlich durch.Hier klären wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten (Anfechtung des Vertrages, Schadensersatz etc.) auf und entscheiden zusammen mit Ihnen das beste rechtliche Vorgehen.

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen führen wir für Sie völlig kostenfrei sämtliche Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.

Sie sind betroffen? Sprechen Sie uns an! Wir sind deutschlandweit für Sie tätig!

Füllen Sie einfach den Fragebogen aus. Wir werden uns dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, uns telefonisch unter der 05206/70 72 90 zu erreichen oder uns eine Mail an die info@kanzlei-mutschke.de zu senden.

Nicole Mutschke Anwalt Kanzlei

Wie läuft das Verfahren ab?

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Kontaktaufnahme durch Sie

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Rückmeldung durch unsere Rechtsanwälte

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Prüfung und Bearbeitung Ihres Falles

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Dokumentation aller Schäden & Mängel

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Geltendmachung Ihres Anspruches

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Gebrauchtwagen mangelhaft? Wir nehmen schnell mit Ihnen Kontakt auf und kümmern uns zügig um Ihre Belange!

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Sie können auf unser Experten-Team zurückgreifen, das Sie umfassend von A-Z durch Ihr Anliegen begleitet.

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Die Kommunikation und Abwicklung Ihrer Anliegen erfolgt bei uns digital, d.h. es ist nicht nötig, dass Sie vor Ort in der Kanzlei vorsprechen.

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Wir helfen Mandanten bundesweit! Gute Kanzlei-Organisation, qualifizierte Mitarbeiter und moderne Kommunikationsmittel machen dies möglich.

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