Gebrauchtwagenhändler tritt nur als Vermittler auf
Gemäß Berechnungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wechselten im Jahr 2022 rund 5,6 Millionen Pkw in Deutschland ihren Besitzer. Eine wirklich beeindruckende Zahl von Gebrauchtwagen wechselt also jedes Jahr den Besitzer bzw. Eigentümer.
Wer sich absichern möchte tritt idR den Weg zu einem Autohändler an. Denn anders als ein Privatverkäufer kann der gewerbliche Autohändler bspw. Gewährleistungsansprüche nicht gänzlich ausschließen. Er „haftet“ sozusagen noch midestens ein Jahr lang für Mängel, die an dem Fahrzeug auftreten. Oftmals gibt es noch eine Gebrauchtwagengarantie oben drauf, so dass man als Käufer einen gewissen Schutz vor bösen Überraschungen hat.
Was ist aber nun, wenn man seinen Gebrauchtwagen, das Motorrad oder das Wohnmobil beim Händler hat stehen sehen, man wurde durch den Händler beraten und auch das gesamte Geschäft wurde durch den Händler abgewickelt und bei einem auftretenden Mangel sagt der Händler plötzlich, dass er damit nichts zu tun hat, da er nur im Kundenauftrag -als Vermittler- tätig war?
Die Überraschung beim Käufer dürfte groß sein, hat er den Wagen doch möglicherweise extra bei einem Händler gekauft, um „optimal abgesichert“ zu sein.
Immer wieder hören wir von Mandanten diese oder ähnliche Geschichten. Für unsere Mandanten / den Käufer war es nicht ersichtlich, dass der Wagen bzw. das Motorrad gar nicht dem Händler gehört, sondern dieser den Wagen im Kundenauftrag verkauft. Der private Kunde hat natürlich alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dazu ist er auch berechtigt, so lange er keine Mängel arglistig verschweigt.