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Umweltbonus / Kaufprämie für E-Autos gestrichen

Schock für zehntausende, vielleicht sogar hunderttausende Käufer von E-Autos. Praktisch über Nacht hat Wirtschaftsminister Robert Habeck das Aus der Kaufprämie für E-Autos verkündet. Ein Schlag ins Gesicht von Autokäufern, die sich beim Kauf eines E-Autos fest auf die Förderung verlassen und diese in die Finanzierung eingeplant hatten.

Wie hoch sollte die Förderung sein?
Wer bislang ein neues E-Autos kaufte, konnte je nach Kaufpreis mit einer staatlichen Förderung zwischen 3.000 und 4.500 EUR rechnen. Ein gutes Argument für viele, auf ein E-Auto umzusteigen. Aufgrund der hohen Einstiegspreise bei E-Autos gehörte die Prämie bei vielen Autokäufern fest in die Finanzierungsplanung. Jetzt ist die Förderung weg und viele Autokäufer wissen nicht, wie sie die Lücke in der Finanzierung schließen sollen und fühlen sich vom deutschen Staat betrogen.

Wie kam es zum Wegfall der Kaufprämie?
Das Bundesverfassungsgericht hatte kürzlich der Regierung diese verboten, 60 Milliarden Euro, die zur Bekämpfung der Coronakrise vorgesehen waren, umzuwidmen und stattdessen für den Klimaschutz einzusetzen. Dies riss ein tiefes Loch in die Finanzplanung der Regierung. Offensichtlich zählt die Kaufprämie für E-Autos zu den ersten „Opfern“.

Schadensersatzansprüche gegen den Staat prüfen
Ganz klar, der Staat hat hier ein Förderversprechen abgegeben und dieses praktisch „über Nacht“ wieder einkassiert. Zehntausende Autokäufer haben sich im Vertrauen darauf erst zum Kauf eines teuren E-Autos entschieden. Wir sehen hier einen klaren Vertrauensschutz, den der Käufer hier genoss. Fällt die Förderung wie hier so kurzfristig weg, dass der Bürger / Käufer nicht mehr reagieren kann, stehen Schadensersatzansprüche gegen den deutschen Staat im Raum.

Vom Kaufvertrag zurücktreten?
Wer vom Wegfall der Kaufprämie für E-Autos betroffen ist und nunmehr das Fahrzeug nicht mehr haben möchte sollte unbedingt einen Blick in den Kaufvertrag riskieren. Oftmals wurde hier die Förderung garantiert. Fällt diese nun weg, kann dies möglicherweise schon ausreichen, um sich vom Kaufvertrag zu lösen. Und wer das E-Auto online bestellt hat, hat möglicherweise noch das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge und kann so aus dem Vertrag herauskommen.

Wir unterstützen Sie!
Egal wie Sie sich entscheiden. Entweder hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den deutschen Staat oder dem Rücktritt vom Kaufvertrag. Wir vertreten Sie kompetent und bundesweit!
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Nicole Mutschke Anwalt Kanzlei

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