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Ermittlungsverfahren der Finanzbehörde oder der Staatsanwaltschaft wegen Verkäufen auf Online-Plattformen

Achtung: Steuerfalle für private Verkäufer!

Seit dem 1. Januar 2024 gelten mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) neue steuerliche Meldepflichten für Verkäufer auf Online-Plattformen wie eBay, Vinted oder Kleinanzeigen. Die Plattformbetreiber sind jetzt verpflichtet, Ihre Verkaufsdaten direkt an das Finanzamt zu übermitteln – unabhängig davon, ob Sie sich selbst als privater oder gewerblicher Verkäufer sehen.

Das Problem: Viele ahnen nicht, dass sie ins Visier des Finanzamts geraten können. Bereits wenige Verkäufe im Jahr – insbesondere von hochpreisigen Artikeln – könnten ausreichen, um eine Überprüfung auszulösen. Wer dann nicht sauber dokumentiert hat, riskiert eine Steuerschätzung oder sogar den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Erste Fälle zeigen: Die Finanzbehörden reagieren konsequent!

Wann gerät man ins Visier des Finanzamts?

Durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) werden Verkaufsdaten auf Online-Plattformen automatisch an das Finanzamt übermittelt. Besonders aufmerksam werden die Behörden, wenn:

  • Sie mehr als 30 Verkäufe pro Jahr tätigen oder über 2.000 € Umsatz erzielen
  • Sie regelmäßig ähnliche Waren verkaufen (z. B. Sneaker, Elektronik, Sammelkarten)
  • Ihre Verkäufe den Eindruck erwecken, dass Sie gewerblich handeln
  • Ihr Konto mit einem gewerblichen Verkäufer verknüpft ist
  • Sie Einnahmen nicht in Ihrer Steuererklärung angegeben haben

Schon wenige größere Verkäufe können ausreichen, um eine Prüfung auszulösen. Falls Sie Post vom Finanzamt erhalten haben, handeln Sie schnell – wir helfen Ihnen, sich effektiv zu verteidigen!

Weitere Infos finden Sie auch hier.

Haben Sie Post vom Finanzamt erhalten? Jetzt handeln!

Wenn das Finanzamt eine Aufforderung zur Stellungnahme, eine Nachprüfung oder gar eine Einleitung eines Steuerstrafverfahrens ankündigt, sollten Sie nicht abwarten. Schon kleine Fehler oder unüberlegte Aussagen können ernste Konsequenzen haben.

Als erfahrene Kanzlei im Steuerstrafrecht helfen wir Ihnen sofort:
Prüfung Ihres Falls und schnelle Ersteinschätzung
Strategische Verteidigung gegen Vorwürfe des Finanzamts
Vermeidung von Nachzahlungen, Strafen oder einem Steuerstrafverfahren

Schützen Sie sich – kontaktieren Sie uns jetzt!

Je früher Sie handeln, desto besser können wir helfen. Lassen Sie sich nicht überraschen! Melden Sie sich noch heute! Füllen Sie einfach das Formular aus oder rufen Sie an unter: 05206/70 72 90 oder schicken Sie uns eine eMail an info@kanzlei-mutschke.de und sichern Sie sich kompetente Unterstützung – vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Erstberatung!

Nicole Mutschke Anwalt Kanzlei

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