4. Kommanditgesellschaft (KG)
Bei einer Kommanditgesellschaft gibt es ebenfalls kein Mindestkapital. Zu berücksichtigen ist aber, dass der Komplementär persönlich und unbeschränkt haftet. Die Kommanditisten hingegen sind in ihrer Haftung auf ihre Einlagesumme in die Gesellschaft beschränkt.
5. Aktiengesellschaft (AG)
Bei der Aktiengesellschaft ist ein Mindestgrundkapital von 50.000 € erforderlich und anzumerken ist auch, dass die Anforderungen an die Formalien bei einer Aktiengesellschaft relativ hoch sind, so dass die Gründung im Vergleich zu den anderen genannten Rechtsformen mit relativ hohen Kosten verbunden ist. Gehaftet wird bei einer Aktiengesellschaft aber ebenfalls nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Eine persönliche Haftung des Vorstandes ist – wie bei der GmbH – nur in Ausnahmefällen möglich. Vorteil einer Aktiengesellschaft ist beispielsweise, dass durch die Aufnahme neuer Aktionäre leicht Kapital beschafft werden kann und auch der Wechsel von Aktionären leicht möglich ist.