Hilft ein Beratungsprotokoll immer dem Berater?
Auch wenn die wesentlichen Punkte eines Beratungsprotokolls sogar gesetzlich geregelt sind, stellen wir immer wieder fest, dass die Qualität der Beratungsprotokolle sehr unterschiedlich ist. Wem das Protokoll letztlich nützt – dem Verbraucher oder dem Anlageberater – hängt im Wesentlichen auch davon ab, wie das entsprechende Protokoll gestaltet ist. Die fehlerhafte Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen kann dabei für den Berater nicht nur zu Bußgeldbescheiden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht führen.
Immer wieder ermöglichen von dem Berater selbst vorbereiteten Protokolle dem Anleger, den Beweis einer unvollständigen oder fehlerhaften Beratung zu führen. Offensichtlich ist auch für Berater nicht immer deutlich, wie bestimmte Formulierungen im Beratungsprotokoll zu werten sind.
Der bloße Umstand, dass ein Beratungsprotokoll erstellt wurde und nach Auffassung von Berater und Anleger eine vermeintlich vollständige und korrekte Beratung dokumentiert wurde, ist daher wenig aussagekräftig.