Widerruf
Immer wieder ist vom Ende des Widerrufsjokers die Rede. Tatsächlich lassen sich viele Darlehensverträge aber durchaus noch widerrufen.
Immer wieder ist vom Ende des Widerrufsjokers die Rede. Tatsächlich lassen sich viele Darlehensverträge aber durchaus noch widerrufen.
Nur Immobiliendarlehen aus dem Zeitraum vom 01.09.2002 bis zum 10.06.2010 mussten bis zum 21.06.2016 widerrufen sein. Spätere Baukredite können weiterhin noch immer widerrufen werden. Zudem kann auch bei älteren Darlehensverträgen, die keine Immobilienfinanzierung zum Gegenstand haben, noch immer wirksam der Widerruf erklärt werden. Wichtig ist auch, dass natürlich auch bei älteren Immobiliendarlehen die Durchsetzung des Widerrufes heute noch möglich ist, wenn der Widerruf bereits vor dem 21.06.2016 erklärt wurde.
Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hat grundsätzlich zur Folge, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt, so dass der Widerruf auch noch nach Jahren wirksam erklärt werden kann. Ist dies geschehen, fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung zu Gunsten des Kreditinstituts an. Der Verbraucher muss aber natürlich dem Kreditinstitut die gewährten Mittel zurückzahlen, wobei die Tilgung zu berücksichtigen ist. Für den Verbraucher reduzieren sich zudem die Zinsen ab Darlehensgewährung auf den marktüblichen Zins. Sollte der ursprünglich vereinbarte Zins höher gewesen sein, kann der Verbraucher die Erstattung der zu viel gezahlten Zinsen verlangen.
Natürlich kann jedes Darlehen aber immer nur dann wirksam widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung in dem Darlehen fehlerhaft ist. Inzwischen sind nahezu alle am Markt genutzten Widerrufsbelehrungen bereits durch die Gerichte geprüft und als korrekt oder fehlerhaft beurteilt worden. Wir empfehlen daher unbedingt, die Widerrufsbelehrung des eigenen Darlehensvertrages durch einen Experten prüfen zu lassen.
Als Experten auf diesem Gebiet sehen wir sofort, wie die Widerrufsbelehrung einzuschätzen ist. Schicken Sie uns daher gerne Ihren Darlehensvertrag bzw. Ihre Widerrufsbelehrung und wir teilen Ihnen kurzfristig, kostenfrei und unverbindlich unsere Beurteilung der Widerrufsbelehrung und damit der Chancen auf einen wirksamen Widerruf des Darlehensvertrages mit.