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Urheberrecht

In kaum einem anderen Bereich wird das Urheberrecht so häufig verletzt wie im Internet, denn schnell wird ein Text oder ein Foto kopiert und für eigene Zwecke genutzt. Aber auch beim Schutz von Software spielt das Urheberrecht eine entscheidende Rolle.

Kanzlei Mutschke

Was genau schützt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht regelt den Schutz des geistigen Eigentums und den Umfang dieses Schutzes sowie die rechtlichen Folgen bei Verstößen. Dem Urheber wird als Schöpfer eines Werkes, wie z.B. einem Text oder einem Bild das Recht eingeräumt, über die Verwertung zu entscheiden Der Schutz des Urheberrechts ist sehr weit auszulegen. Voraussetzung für den Schutz eines „Werkes“ ist lediglich eine gewisse „Originalität“, d.h. eine kreative Leistung des Urhebers. Das Urheberrecht entsteht unmittelbar mit der „Schöpfung“ des Werkes. Es ist gar nicht erforderlich, ein Urheberrecht erst anzumelden o.ä. Geschützt sind daher nicht nur große Unternehmen und ihre Produkte, sondern auch jeder Programmierer, Graphiker, Musiker oder Fotograf mit seinem jeweiligen Werk. Die Liste dessen, was durch das Gesetz geschützt wird, ist daher lang. Zur Deutlichung hier ein kurzer Auszug der Liste von „Werken“, die besonders häufig Schutzes bedürfen:
– Filme
– Fotos
– Texte
– Musik
– Computerprogramme

Wie könnte einen Verstoß gegen Urheberrechte aussehen?

Sämtliche Verwertungsrechte an einem Werk stehen grundsätzlich ausschließlich dem Urheber, d.h. dem Schöpfer des Werkes zu. Wer also ein Werk „verwertet“, ohne Urheber zu sein, der verstößt gegen das Urhebergesetz (UrhG). Das Gesetz selbst liefert dabei selbst die Definition, was alles unter den Begriff „verwerten“ zusammengefasst werden kann, nämlich
– Vervielfältigungsrecht
– Verbreitungsrecht
– Ausstellungsrecht
– Recht der öffentlichen Wiedergabe, z.B.
    o Vorführungsrecht
    o Senderecht
Auch wenn ein Foto noch so schön sein mag oder ein Musikstück noch so gut gefällt, darf es daher nur mit Einverständnis des Urhebers genutzt werden z.B. in Form der Einräumung eines Nutzungsrechtes für die Veröffentlichung auf der eigenen Internetseite.

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Was droht bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht?

Sobald ein Verstoß gegen das Urhebergesetz erfolgt, droht eine Reihe von unangenehmen Konsequenzen, die letztlich alle auch mit finanziellen Forderungen verbunden sind, insbesondere nennt das Gesetz

– Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
– Abmahnung
– Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung
– Entschädigung
– Anspruch auf Auskunft
– Anspruch auf Vorlage und Besichtigung

Selbst bei einer Abmahnung ist man schnell bei fünfstelligen Streitwerten! Neben diesen rein zivilrechtlichen Vorschriften, bestehen aber auch noch Straf- und Bußgeldvorschriften wie zum Beispiel folgende Tatbestände

– unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
– unzulässiges anbringen der Urheberbezeichnung
– unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte

Es drohen dabei Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bzw. Geldstrafen.

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Wie können wir Ihnen helfen?

Soweit Sie Urheber eines Werkes sind, stehen Ihnen umfangreiche Rechte zur Seite. Diese sollten Sie tatsächlich nutzen, um diese nicht vielleicht sogar zu verlieren. Sollten Ihnen hingegen ein Verstoß vorgeworfen werden und Sie ein Abmahnschreiben erhalten, sollten Sie sich gut beraten lassen. Zum einen um „zu retten, was zu retten ist“ und Wiederholungsfälle zu vermeiden. Sprechen Sie uns an, wir helfen schnell und kompetent!

Kanzlei Mutschke – Wenn es um rechtliche Experten-Meinungen geht, sind wir auch in den Medien geschätze Ansprechpartner.

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