IT-Projektverträge
Viele Unternehmen sind spezialisiert auf die Durchführung von IT-Projekten. Daher ist dieser Bereich auch immer wieder Gegenstand anwaltlicher Beratung.
Viele Unternehmen sind spezialisiert auf die Durchführung von IT-Projekten. Daher ist dieser Bereich auch immer wieder Gegenstand anwaltlicher Beratung.
Der Begriff IT-Projekt-Verträge soll allgemein alle Verträge umfassen, die die Erstellung, Implementierung, Migration, Anpassung oder sonstige Veränderung von Software, Hardware und IT-Systemen zum Gegenstand haben.
Eine Besonderheit von IT-Projekten ist, dass diese grundsätzlich immer in ähnlichen Schritten ablaufen. In aller Regel ist ein Projekt in folgende Abschnitte zu unterteilen:
Projektplanung
Ist-Analyse
Anforderungsanalyse
Festlegung eines Vorgehensmodelle, wie Phasenmodell, V-Modell
Durchlaufen der Projektphasen
Vorbereitungsphase
Realisierungsphase
Abnahme
Selbstverständlich sollte sich dieser Ablauf auch in den vertraglichen Regelungen wiederfinden.
Auch bei IT-Projektverträgen kommt selbstverständlich der Regelung von Mitwirkungspflichten, Termine und Fristen sowie der Abnahme eine erhebliche Bedeutung zu. Nach diesseitiger Auffassung sollte aber die Leistungsbeschreibung (Stichwort „Pflichtenheft“) auch in einem Projektvertrag der zentrale Punkt sein. Nur anhand der Leistungsbeschreibung kann überhaupt beurteilt werden, bis wann welche Arbeiten denn überhaupt zu erbringen bzw. welche Leistungen damit auch tatsächlich als erbracht anzusehen wären. Schließlich sollte ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass ggf. auch geregelt ist, wer welche Rechte (z.B. Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte) an der vertraglich erbrachten Leistung erhalten sollen.
Wie können wir Ihnen helfen?
Egal, welche Projekt Sie realisieren möchte. Ganz gleich, ob Sie Auftraggeber oder Auftragnehmer sind. Genauso wie Sie gründlich, wie Sie ein Projekt vorbereiten, sollten auch Ihre Verträge vorbereitet sein. Wir regeln das für Sie!