Teilkasko/ Vollkasko
In Deutschland besteht generell eine Versicherungspflicht, kein Auto darf ohne Haftpflichtversicherung unterwegs sein. Man kann, das kennen Sie, eine Teilkasko oder eine Vollkaskoversicherung abschließen. Teilkasko bietet zwar schon recht viel Versicherungsschutz, abgedeckt sind zum Beispiel Diebstahl, Brand oder Naturgewalten. Nicht abgedeckt sind aber selbstverschuldete Unfälle. Vollkasko bietet – wie der Name schon sagt – noch mehr, insbesondere eben auch Schutz bei selbstverschuldeten Schäden am eigenen Kfz. Dann bleiben Sie auch nicht auf dem Schaden sitzen.
Reparaturkosten
Beim Totalschaden wird Ihr Fahrzeug eigentlich nicht repariert, sondern Sie erhalten einen Geldbetrag zugesprochen. Wenn Sie eine Reparatur bevorzugen, klären wir mit Ihrem Autohaus, ob tatsächlich ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Technischer Totalschaden heißt, dass Ihr Auto so weit schrottreif ist, dass man es schlicht nicht mehr reparieren und auf den Zustand vor dem Unfall bringen kann. Beim wirtschaftlichen Totalschaden wäre es zwar technisch noch möglich, aber so teuer, dass es wirtschaftlich einfach keinen Sinn macht. Die Reparaturkosten liegen dann über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs – also dem aktuellen Wert Ihres Autos vor dem Unfall. Sie bekommen dann eigentlich diesen Wiederbeschaffungswert abzüglich dessen, was Sie bei einem Verkauf des beschädigten Wagens noch bekommen. Hängen Sie sehr an Ihrem Auto, können wir für Dich durchsetzen, dass Sie das Fahrzeug doch reparieren lassen können und mindestens sechs Monate noch nutzen. Dann werden Ihnen auch höhere Reparaturen bezahlt, sogar bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts.
Insbesondere bei größeren Schäden sollten Sie vor der Reparatur den Schaden von einem unabhängigen Gutachter schätzen lassen. Sonst laufen Sie Gefahr, dass die Haftpflicht des Gegners den Schaden durch einen eigenen Gutachter niedriger schätzen lässt und Ihnen Probleme bei der kompletten Übernahme der Reparaturkosten macht.