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CFB-Fonds 165: ABANTUM: Fachkanzlei Mutschke erstreitet positives Urteil vor dem LG Hagen gegen die Commerzbank AG

Das Landgericht Hagen (Az. 4 O 264/12) hat die Commerzbank AG mit Urteil vom 05.09.2013 zur Zahlung von Schadensersatz an einen von die Fachkanzlei Mutschke* vertretenen Anleger verpflichtet. Dieser hatte sich Anfang 2008 nach vorangegangener Beratung durch die Commerzbank AG am geschlossenen Immobilienfonds ABANTUM Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Euro Alsace Paris KG (CFB Nr. 165) beteiligt

Nach den Feststellungen des Landgerichts Hagen hat die Commerzbank AG die ihr aus dem Anlageberatungsvertrag mit dem Kapitalanleger obliegenden Beratungs- und Aufklärungspflichten verletzt. Die Commerzbank AG habe den Anleger nicht „anlegergerecht“ beraten. Die Bank habe aus den Angaben des Anlegers zu seiner Risikoeinstellung erkennen können, dass dieser eher weniger risikobereit und mehr sicherheitsorientiert gewesen sei. Die empfohlene Anlageform, bei der ein Totalverlust der Einlage drohe, werde diesem Interesse nicht gerecht.

Zudem habe die Commerzbank AG dem Kläger auf Grundlage seiner Angaben eine Einstufung als „balance orientierten“ Anleger vorgeschlagen. Bereits dieser Vorschlag ist nach Ansicht des Gerichts als Fehlberatung einzustufen.

Vor diesem Hintergrund hat das Gericht offen gelassen, ob der Anleger darüberhinaus auch nicht anlagegerecht, mithin fehlerhaft hinsichtlich der Funktionsweise und Risiken der Fondsbeteiligung beraten wurde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit Urteil vom 16.06.2014 bestätigte das OLG Hamm (Az. 31 U 179/13) das Urteil des LG Hamm.

(Das Urteil wurde noch erstritten unter der Einzelkanzlei Mutschke, die zwischenzeitlich in die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eingebracht wurde.)

Autorin: Nicole Mutschke



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