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Darlehensverträge

Gerade Verträge mit Kreditinstituten, sei es bei Immobilienfinanzierungen oder bei geschäftlichen Krediten, sind für viele Verbraucher, aber auch für Unternehmer wenig transparent. Regelmäßig wird ein solcher Vertrag nach mehr oder weniger langen Verhandlungen unterschrieben, ohne dass der Darlehensnehmer sich dabei mit dem „Kleingedruckten“ beschäftigt hat.

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Die Chancen und Risiken des „Kleingedruckten“

Welche rechtlichen Möglichkeiten und Konsequenzen daher mit einem solchen Vertrag verbunden sind, ist dem Darlehensnehmern häufig gar nicht klar. In jüngster Vergangenheit ist vielen die Möglichkeit des Widerrufs von Darlehen geläufig geworden. Dies ist aber nur ein Aspekt, den sich Darlehensnehmer zu Nutze machen können.

Mitunter kommt es auch vor, dass hierbei Vertragsklauseln mit unterschrieben werden, die sich im Nachhinein in der Kreditbeziehung als nachteilig erweisen. Wir helfen, wenn das Kind vermeintlich schon in den Brunnen gefallen ist. Immer wieder stellen wir fest, dass es sich lohnt, auch vermeintlich eindeutige Verträge nochmals genauestens zu überprüfen.

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Was tun bei einer Kreditkündigung?

Im Falle einer ordentlichen oder gar außerordentlichen Kreditkündigung stellt die Bank den Kredit fällig, so dass relativ kurzfristig mitunter hohe Beträge zurückzuzahlen sind und/oder die Verwertung von Sicherheiten, etwa die Zwangsversteigerung eines Grundstücks droht. Hier empfiehlt sich neben einer Prüfung, ob die Kreditkündigung überhaupt rechtens ist, die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe, um zumindest die Folgen einer (rechtmäßigen) Kündigung abzufedern.

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Wie können wir Ihnen helfen?

Wir raten dazu, direkt bei Verhandlungen mit Kreditinstituten professionelle Hilfe beizuziehen. So kann das Kompetenz- und Wissensgefälle, welches regelmäßig zulasten der Kreditnehmer besteht, beseitigt oder zumindest abgemildert werden. Da hierbei nicht nur wirtschaftliche, sondern auch rechtliche Fragen von Belang sind, empfiehlt es sich, Hilfe durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Anspruch zu nehmen.

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