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Lebens- und Rentenversicherungen

Lebens- und Rentenversicherungen waren über lange Jahre hinweg das Lieblingskind der Deutschen, wenn es darum ging, auf sichere Art und Weise für das Alter vorzusorgen. Aus den verschiedensten Gründen möchten sich viele Versicherte heute von der Versicherung trennen. Dies ist mehr als verständlich. In Zeiten niedriger Zinsen – der Garantiezins beträgt ab 2017 nur noch 0,9 % – hat diese Sparmodell für die Zukunft erheblich an Attraktivität eingebüßt.

Viele Sparer wissen gar nicht, dass sie sich von einem inzwischen ungeliebten Versicherungsvertrag, den sie im Zeitraum vom 29.07.1994 bis zum 31.12.2007 abgeschlossen haben, unter Umständen heute noch elegant lösen können, nämlich durch einen sogenannten Widerspruch.

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Warum ist der Widerspruch besser als eine Kündigung?

Die Frage, warum man einen Widerspruch prüfen lassen sollte, ist einfach: Weil damit die Chance besteht, deutlich mehr Geld von der Versicherung zu erhalten als bei einer Kündigung.

Ein Widerspruch hat zur Folge, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer die gezahlten Prämien zurückzahlen muss zzgl. Zinsen. Regelmäßig ein erheblicher Betrag. Bei einer klassischen Lebensversicherung (auch Kapitallebensversicherung) zahlt der Versicherte über Jahrzehnte hinweg Beiträge ein und erhält zu einem festgelegten Zeitpunkt die Versicherungsleistung, entweder als Einmalzahlung oder – bei einer Rentenversicherung – eben als regelmäßige Rente. Der Versicherungsnehmer muss sich nur den während der Prämienzahlungen genossenen Versicherungsschutz anrechnen lassen, was aber betragsmäßig häufig kaum ins Gewicht fällt, da der Todesfallschutz – anders als bei einer Risikolebensversicherung – nur eine untergeordnete Rolle spielt.

Um den konkreten Betrag auszurechnen, gibt es diverse Online-Rechner. Gerne stellen wir aber auch den Kontakt zu Sachverständigen her, die professionell und kostengünstig bezogen auf Ihren Einzelfall genaueste Berechnungen durchführen.

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Wie funktioniert ein Widerspruch?

Ähnlich wie bei dem Widerruf von Darlehensverträgen ist auch der Ansatz bei Widerspruch gewissermaßen ein formaler Fehler.

Bei dem sogenannten Policenmodell z.B. nahm der Versicherer den Antrag des Versicherungsnehmers dadurch an, dass er diesem mit der Versicherungspolice, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die für den Vertragsschluss maßgebliche Verbraucherinformation übersandte. Der Versicherungsvertrag galt erst dann als abgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nicht nach Überlassen der Unterlagen widersprach. Diese Widerspruchsfrist wurde dabei nur dann in Gang gesetzt, wenn der Versicherungsnehmer auch ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde. Begrenzt wurde das Widerrufsrecht zeitlich allerdings durch eine gesetzliche Regelung.

Der Bundesgerichtshof hat im Mai 2014 entschieden, dass diese Vorschrift, die bestimmte, dass das Widerspruchsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie erlischt, europarechtswidrig sei. Da das Widerspruchsrecht somit auch noch Jahre nach Unterschrift möglich sein kann, haben Versicherte so die Möglichkeit, sich unter Umständen heute noch von dem Vertrag zu lösen.

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Wie können wir Ihnen helfen?

Als Experten auf diesem Gebiet sehen wir sofort, wie Ihre Chance auf einen erfolgreichen Widerruf einzuschätzen ist. Schicken Sie uns daher gerne Ihren Versicherungsvertrag und wir teilen Ihnen kurzfristig kostenfrei und unverbindlich unsere Beurteilung mit, ob die Erklärung eines Widerspruches hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

Weitere Informationen können Sie auch unserer Spezialseite zum Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungen entnehmen.

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