Prospekthaftung bei Wertpapieren
In vielen Bereichen der Geldanlage ist gesetzlich geregelt, dass Anbieter bestimmter Kapitalanlageprodukte einen sog. Emissionsprospekt für potentielle Anleger erstellen müsse.
In vielen Bereichen der Geldanlage ist gesetzlich geregelt, dass Anbieter bestimmter Kapitalanlageprodukte einen sog. Emissionsprospekt für potentielle Anleger erstellen müsse.
Prospekte sind dabei keineswegs nur bunte Werbebroschüren, sondern es sollen dem Anleger ermöglichen, sich ein zutreffendes und umfassendes Bild über Anbieter und Anlage zu machen. Genügt der Prospekt diesen Anforderungen nicht, können Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung bestehen. Eine solche Prospekthaftung besteht auch für börsengehandelte Wertpapiere.
Eine solche Haftung setzt voraus, dass im Prospekt für die Beurteilung der Wertpapiere wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig sind. Für diese Mängel haften dann sowohl jene, die dem Prospekt erstellt haben, als auch welche, in sonstiger Weise für den Prospekt verantwortlich sind. Von diesen kann der Erwerber des Wertpapieres dann die Übernahme der Wertpapiere gegen Erstattung des Erwerbspreises und der mit dem Erwerb verbundenen üblichen Kosten verlangen. Der Anspruch ist allerdings auf einen Zeitraum von sechs Monaten nach Veröffentlichung des Prospekts und erstmaliger Einführung des Wertpapiers begrenzt. Zudem besteht die Haftung nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Prospektverantwortlichen.
Wir wissen aus langjähriger Erfahrung, welche Anforderungen an derartige Prospekte zu stellen sind und zu welchen rechtlichen Folgen Verstöße hiergegen führen. Schildern Sie uns auch Ihren Fall und wir lösen das Problem für Sie!