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Handelsblatt Drama ohne Happy End

Handelsblatt Drama ohne Happy End

Handelsblatt: Drama ohne Happy End

Der Wulff-Vertraute David Groenewold hat mit seinen Filmfonds verbitterte Anleger hinterlassen. Nun droht eine Klagewelle. -Ausschüttungen blieben aus, die Einlagen sind zum großen Teil aufgebraucht. -Gründer Groenewold weist Vorwürfe der Anleger jedoch zurück.

Wie in einem schlechten Film muss sich der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff gefühlt haben, als vor gut zwei Jahren immer mehr Details über seine freundschaftliche Beziehung zum Filmfinancier David Groenewold bekannt wurden. Es war der Gipfel eines monatelangen Medienspektakels, das Wulff seinen Ruf, sein Amt und wohl auch seine Ehe kostete.

Deutlich leiser entfalten sich die Dramen, die Privatanleger durch Groenewold und seine Ideen erleben. Groenewold, der sich einst mit der Finanzierung von Filmen wie dem „Wunder von Lengede“ und „Elementarteilchen“ einen Namen gemacht hatte, hatte sich ab 2001 an der Auflage von Filmfonds versucht.

Das Lockmittel war, den Anlegern erst große Verluste auszuweisen, die sie steuerlich geltend machen konnten. Später dann sollten – über mehrere Jahre verteilt und damit bei niedrigeren Grenzsteuersätzen – der Einsatz und attraktive Ausschüttungen zurückfließen. Mit den Fonds GFP I, GFP II und GFP III sammelte Groenewold bei rund 2 900 Anlegern rund 100 Millionen Euro ein.

Filmfonds waren damals eine deutsche Spezialität. In keinem anderen Land der Welt war es möglich, im ersten Jahr des Investments einen steuerlichen Totalverlust geltend zu machen.

Die Idee mit den Verlusten klappte bei den GFP-Fonds wunderbar. Der erwartete Rückfluss fiel jedoch weit spärlicher aus als erwartet. Bei den Fonds GFP II und GFP III ist bislang praktisch gar nichts geflossen. Seit 2006 fallen sogar die Steuervorteile weg.

Viele Anleger sehen von ihrem Einsatz möglicherweise nur einen Bruchteil wieder. Gleichzeitig müssen sie sich mit komplexen Fragen des Insolvenz- und des Steuerrechts auseinandersetzen.

Denn es kommt noch schlimmer: Die Vermögensverwaltung der Filmfonds steckte das Geld der Anleger nach dem Ende der Steuervergünstigungen in Aktien der Odeon Film AG in München. Deren Wert ist nach Verlusten und Umsatzeinbrüchen dramatisch gesunken. Da half es auch nicht, dass die Firma Waterfall Productions, an der Odeon beteiligt war, 2007 eine Landesbürgschaft des Landes Niedersachsen in Höhe von vier Millionen Euro erhielt, ohne je einen Film zu produzieren, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete.

Auf einer Gesellschafterversammlung am vergangenen Freitag kehrten die Geschäftsführer der Fonds nun mit Zustimmung der Anleger ein paar Reste aus. Die im Wert zusammengeschrumpften Aktien der Odeon werden teilweise auf die Anleger übertragen. Auf je 1 000 Euro eingesetzten Kapitals sollen 50 Aktien ausgeschüttet werden. Das entspräche beim derzeitigen Kurs einem Wert von gerade mal 28 Euro.

Und auch dieses Geld ist ihnen nicht sicher. Rechtsanwältin Nicole Mutschke aus Düsseldorf warnt: „Stimmen die Anleger zu, haften sie im Insolvenzfall auch mit dieser Ausschüttung.“ Sprich, der Gegenwert der Aktien muss wieder zurückgezahlt werden, sollte der Insolvenzverwalter darauf bestehen.

Auch willigten die Anleger ein, einen Kredit zu stunden, den die gemeinsame Vermögensverwaltung der Fonds für den Kauf von Odeon-Aktien verwendet hatte. Das mit den kaum noch werthaltigen Aktien besicherte Darlehen in Höhe von gut 15 Millionen Euro hätte sie ohnehin nicht zurückzahlen können. „So bleibt den Fonds wenigstens der Zugriff auf die Aktien erhalten, sollten sie im Wert wieder steigen“, hofft einer der beiden Geschäftsführer, Hans Kreideweiss.

Zu allem Überfluss droht den Fonds nun noch eine Millionenzahlung aus einem Rechtsstreit mit der Vermittlerfirma Wekah, die Groenewold seinerzeit gegen ansehnliche Provisionen mit dem Verkauf von Odeonaktien betraut hatte. Laut Kreideweiss fand der geplante Verkauf nicht die Zustimmung der Anleger. Kreideweiss macht den Investoren heute keine großen Hoffnungen mehr darauf, dass sie ihren Einsatz wieder zurückbekommen: „Es fließt noch ein bisschen Geld aus Verwertungsrechten und Lizenzen, aber das sind nur kleinere Beträge“, sagt er. Hier mal 10 000 Euro, da mal 15 000 Euro. Trotz aller Steuervorteile hätten die Anleger ja auch eigenes Geld eingesetzt. Davon würden viele nur noch Bruchteile wiedersehen, fürchtet er. Die Filmfonds von David Groenewold enden also nicht mit einem Happy End, sondern mit einer finanziellen Katastrophe.

Längst hat sich der Freund des ehemaligen Bundespräsidenten aus seinen geschlossenen Fonds zurückgezogen.

Vor Anlegerklagen ist er damit allerdings nicht geschützt. Anwältin Mutschke hat bereits ein gutes Dutzend Klagen eingereicht. Mutschke beruft sich auf Prospektfehler und ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach der Gründungsgesellschafter auch für die Falschberatung seiner Vertriebstruppe hafte (Az.II ZR 69 12). „Was bei den Fonds ablief, war für mich völlig undurchschaubar“, sagt einer ihrer klagenden Anleger. Auch die Münchener Kanzlei Mattil betreut Dutzende Klagen.

David Groenewold lässt über seinen Anwalt mitteilen, er habe „niemanden falsch beraten oder getäuscht“. Derartige Vorwürfe seien „abwegig“. „Auch die verwendeten Prospekte sind nicht fehlerhaft“, heißt es in der Stellungnahme. 24 Klagen sind laut Groenewold bislang anhängig, damit klage ja nur ein Bruchteil der 2 900 Anleger. Groenewold verweist darauf, dass die Gerichte bereits mehrere Anlegerklagen abgewiesen hätten.

Die Kanzlei Mattil hat allerdings Ende letzten Jahres ein Urteil gegen Groenewold erstritten, wonach Groenewold einem Mandanten 74 000 Euro Schadensersatz zahlen muss, weil aus dem Prospekt nicht hervorging, dass Groenewold und seine Familie hinter der Dienstleistungsfirma IFL standen. Diese hat für den Filmfonds Dienstleistungen im Wert von über einer Million Euro erbracht und in Rechnung gestellt. Groenewold sagt, die Anleger seien rechtzeitig über die Verflechtungen aufgeklärt worden und hätten den Aufträgen ausdrücklich zugestimmt. Er hat Berufung eingelegt.

Hussla, Gertrud

Quelle: Handelsblatt vom 17.03.2014



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