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Datenschutz

Fragen des Datenschutzes werden für Unternehmen immer wichtiger. Die Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO), die zum 25.05.2018 in Kraft getreten ist, hat die Welt des Datenschutzes grundlegend verändert. Angesichts der erheblichen Geldbußen von bis zu 20.000.000 Euro oder 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes sollten Unternehmen sich unbedingt einen Überblick verschaffen und einige grundlegende Aspekte beherzigen.

Unternehmensrecht Anwalt Kanzlei Mutschke

Was ist beim Datenschutz grundsätzlich zu beachten?

Leitgedanke der DSGVO ist: Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5 Absatz 1 DSGVO) müssen eingehalten werden und Unternehmen müssen dies auch nachweisen können! Allein daraus ergeben sich umfangreiche Dokumentationspflichten.
Unternehmen sollten deshalb unter anderem folgende Pflichten kennen und beachten:
1. Informationspflichten: Art. 12, 13, 14 DSGVO
2. Auskunftspflichten: Art. 15 DSGVO
3. Pflichten zur Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten: Art. 16, 17, 18 DSGVO
4. Pflicht zur Umsetzung von geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen: Art. 24 DSGVO
5. Pflicht zum Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten: Art. 30 DSGVO
6. Meldung / Benachrichtigung von Verletzungen: Art. 33, 34 DSGVO
7. Gegebenenfalls auch eine Datenschutz-Folgenabschätzung: Art. 35 DSGVO
8. Voraussichtlich auch Benennung eines Datenschutzbeauftragten: Art. 37 DSGVO

Nicole Mutschke Anwalt Kanzlei

Wen betreffen all diese Regeln nun wirklich?Bereits vorab lässt sich sagen: Wahrscheinlich ist auch Ihr Unternehmen betroffen! Aber machen Sie doch einfach schnell einen Selbsttest:

1. Verarbeiten Sie ganz oder teilweise automatisiert oder auch nicht-automatisiert personenbezogene Daten?

2. Geschieht dies nicht ausschließlich im persönlichen oder familiären Bereich?

3. Erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union?

Haben Sie die drei Fragen bejaht? Dann ist es mehr als wahrscheinlich, dass auch Ihr Unternehmen unter die Regelungen der DSGVO fällt. Sie sollten sich daher intensiv mit den Anforderungen befassen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Unternehmen sollten den Umgang mit Daten nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es ist mehr als sinnvoll, gut beraten zu sein. Gerne fungieren wir auch als externer Datenschutzbeauftragter.
Sprechen Sie uns einfach an und nutzen Sie unser Angebot der kostenfreien Ersteinschätzung!

Mehr Infos finden Sie auch auf unserer Spezialseite zum Thema Datenschutz.

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