Welche Konsequenzen bringt die Vertragsart mit sich?
Je nachdem, ob ein Kaufertrag, Mietvertrag oder Leasingvertrag abgeschlossen wurde, bringt dies selbstverständlich für die Vertragspartner unterschiedliche Konsequenzen mit sich.
Zunächst stellt sich bei einem Kaufvertrag von Hardware die Frage, inwieweit möglicherweise Software direkt mit erworben wurde. Weiterhin ist häufig problematisch, inwieweit parallel zu einem Kaufvertrag auch ein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde und welche möglicherweise auftretenden Probleme sodann welchem Vertrag zuzuordnen sind. Gerade ein Wartungsvertrag sollte daher auch aus diesem Grund besonders präzise formuliert werden.
In Bezug auf möglicherweise vorliegende Mängel ist die Situation eines Mieters häufig deutlich angenehmer als die eines Käufers. Minderungsrechte stehen dem Mieter unmittelbar zu und er muss sich nicht zu Gewährleistungsrechten mit dem Verkäufer auseinandersetzen. Auch der Verlust von Ansprüchen durch Zeitablauf, nämlich Verjährung, wie dies bei einem Kaufvertrag möglich ist, droht bei der Miete nicht.
Beim Leasing hingegen ist zu bedenken, dass hier letztlich drei Vertragsparteien beteiligt sind. Der Leasinggeber, der Leasingnehmer, aber auch Lieferant.