Kosten
Wann entstehen Kosten?
Kosten entstehen, wenn Sie uns im Rahmen einer kostenpflichtigen Erstberatung oder in sonstiger Weise vorbehaltlos mandatieren. Dazu fordern wir eine schriftliche Vollmacht von Ihnen an.
Warum eine kostenpflichtige Erstberatung?
Nicht immer ist eine tragfähige bloße Ersteinschätzung möglich. In einigen Fällen ist der Sachverhalt komplex, in anderen Fällen müssen einigen Unterlagen durchgesehen. Sodann muss unsere Tätigkeit über einen ersten Blick und eine erste Einschätzung hinausgehen. Um auch hier die Kosten gering zu halten, bieten sich an, einem Mandat eine Erstberatung voranzustellen. Hier setzen wir uns mit der Sache auseinander und erörtern diese auch mit Ihnen. Erteilen Sie danach ein Mandat, werden die entsprechenden Gebühren auch auf das Mandat angerechnet. Entscheiden Sie sich nach der Erstberatung gegen ein Mandat, liegen die Gebühren deutlich unter den Kosten eines Mandates. Die Kosten einer Erstberatung liegen bei max. 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. in Höhe von , mithin bei 226,10 €. Hinsichtlich der Erstberatungsgebühr gewähren wir oft einen Nachlass, z.B. bei unseren Kooperationspartnern.
Wie hoch sind die Kosten eines Mandates?
Diese Frage lässt sich nur für den gerichtlichen Bereich klar beantworten. Hier richten sich die Gebühren in aller Regel nach dem Streitwert und sodann nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine Abweichung von den gesetzlichen Gebühren ist im prozessualen Bereich faktisch kaum möglich.
Im außergerichtlichen Bereich ist natürlich imme auch eine Abrechnung nach Streitwert und RVG möglich. Manchmal ist aber gerade für Mandanten eine Abrechnung nach Stundensätzen viel kostengünstiger. Auch wir bieten dies daher häufig an. Es ist alternativ auch möglich, eine Pauschalgebühr zu vereinbaren. Diese Variante vereinbaren wir ebenfalls immer wieder mit Mandanten. Sprechen Sie daher einfach mit uns!