26 Okt Neue Juristische Wochenschrift (NJW): Rechtsschutzversicherung muss im „VW-Abgasskandal“ leisten
Veröffentlicht um 09:55h
in Aktuelles
Für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom sog. VW-Abgasskandals betroffenen Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG bestehen hinreichende Erfolgsaussichten, so dass die Rechtsschutzversicherung zur Deckung verpflichtet ist.
Ausführungen zum Urteil des OLG Düsseldorf zum Thema „Rechtsschutzversicherung muss im „VW-Abgasskandal“ leisten“ finden Sie hier.
Haben auch Sie Fragen zum Thema Abgasskandal? Unser Team aus Fachanwälten hilft Ihnen schnell und unkompliziuert weiter.