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Süddeutsche Zeitung (01.06.2016): Grauer Kapitalmarkt: Schwammiger Begriff durch harte Regeln

Der Begriff „Grauer Kapitalmarkt“ steht für Anlageprodukte, die nicht an der Börse gehandelt werden – also etwa für Unternehmensbeteiligungen, nachrangige Darlehen an Unternehmen oder sogenannte geschlossene Fonds.

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Wir, die Fachkanzlei Mutschke, sind ausschließlich im Bereich des Kapitalanlagerechts tätig und haben uns selbst in diesem Bereich noch weiter spezialisiert. Wir konzentrieren uns insbesondere auf die bundesweit Vertretung von Anlegern, die in geschlossene Fonds investiert haben. Unsere Philosophie beinhaltet die Vermeidung langjähriger und teurer Klageverfahren. Selbstverständlich scheuen wir aber keine gerichtlichen Auseinandersetzungen, wenn es die Situation erfordert. Konsequent verfolgen wir im Rahmen von Prozessen die Ziele unserer Mandanten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!



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