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Weitere Fonds / Beteiligungen

Geschlossene Fonds bzw. Alternative Investment Fonds (kurz AIF) gibt es in unendlichen vielen Ausgestaltungen. Immer wieder erscheinen neue Konzepte mit anderen Anlageobjekten auf dem Markt, andere hingegen sind zum Teil schon wieder rückläufig. Wie in allen Bereichen orientieren sich auch geschlossene Fonds an Angebot und Nachfrage.

Kanzlei Mutschke

Der Markt im Bereich der weiteren geschlossenen Beteiligungen

Im Jahre 2012 wurden nach Branchenangaben insgesamt 3,14 Mrd. Euro von 4,5 Mrd. Euro von privaten Anlegern in geschlossene Fonds investiert. Wieder waren Immobilienfonds am beliebtesten, aber Energiefonds waren die einzigen mit einem nominalen Zuwachs. Dies zeigt, dass sich auch bei geschlossenen Fonds neben Klassikern bestimmte Trends abzeichnen und auch hier versucht wird, neue Märkte zu erschließen. Beispielhaft seien genannt:

  • Patentfonds
  • Parkhausfonds
  • Zertifikatefonds
  • Kunstfonds
  • Musikfonds
  • Wasserfonds

Die Liste lässt sich beliebig ergänzen und ist keinesfalls statisch, sondern je nach wirtschaftlicher oder sogar politischer Situation durchaus dynamisch.

Nicole MUtschke Kanzlei Anwalt experte

Die Hintergründe bei weiteren Fonds

Egal in welches Anlageobjekt investiert wird, beteiligt sich ein Anleger bei einem geschlossenen Fonds entweder direkt als Kommanditist  oder über einen Treuhänder an einer Gesellschaft. Grundsätzlich sind die Mitbestimmungsrechte bei Fonds eingeschränkt. Auch hier spielt keine Rolle, in was genau der Fonds investiert.

Die Risiken

Gemeinsam ist allen  Fonds, dass sie regelmäßig als renditestarke Anlage mit erheblichen Steuervorteilen angeboten werden. Jeder Fonds hat jedoch Risiken, die immer mit geschlossenen Beteiligungen verbunden sind sowie solche, die mit dem konkreten Anlageobjekt im Zusammenhang stehen.  Die nachfolgenden Risiken sollten aber vor Zeichnung eines konkreten Fonds bedacht und in einer Beratung in jedem Fall erwähnt werden:

  • möglicher (Total-) Verlust des Geldes
  • zusätzliche Zahlungspflichten, wenn Einlagesumme nicht in voller Höhe erbracht
  • mögliche Rückerstattungspflicht von Ausschüttungen
  • fehlende Werthaltigkeit
  • Wertverlust
  • Misswirtschaft
  • Mitbestimmungsrecht begrenzt
  • steuerliche Risiken
  • lange Bindung des Geldes
  • kein geregelter Zweitmarkt

Ihre Möglichkeiten

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Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen, im Zusammenhang mit der Zeichnung eines geschlossenen Fonds oder Alternativen Investment Fonds (kurz AIF) oder gesellschaftsrechtlichen Problemkreisen? Erfahren Sie hier mehr über Ihre Möglichkeiten!

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