Fast täglich konktatieren uns Mandanten, die an Online-Glücksspielen, d.h. Casino-Games, Online-Poker oder Sportwetten teilgenommen haben, denn sie haben Post von der Polizei erhalten. Vorgeworfen wird Ihnen die „Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 285 StGB / Teilnahme an nicht lizensierten Glücksspielen im Internet gemäß § 4 (1) GlüStV“. Sie haben nun 2 Wochen Zeit, zu der Beschuldigung Stellung zu nehmen.
Nachdem sich die Ermittlungsbehörden zunächst auf die Anbieter von Online-Glücksspiel konzentriert hatten, wird nunmehr der Fokus der Ermittlungen zunehmend auf die Spieler gelenkt. Spielern droht nach § 285 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen.
Das Schreiben der Polizei sollten Sie daher auf keinen Fall ignorieren, sondern umgehend handeln!
Gerade in Strafverfahren ist es wichtig, dass Sie sich nicht durch unbedachte Äußerungen selbst belasten. Frei nach dem Motto „ich gestehe besser alles, um eine geringere Strafe zu bekommen“ reiten sich manche Mandanten erst richtig in Probleme rein. Daher sollte jedes Wort, welches gegenüber der Ermittlungsbehörde abgegeben wird, genau überlegt sein. Wir helfen Ihnen, möglichst straffrei aus der Sache herauszukommen!
Füllen Sie einfach den Fragebogen am Ende der Seite aus und wir melden uns bei Ihnen. Natürlich ist diese Kontaktaufnahme für Sie völlig unverbindlich & kostenfrei! Wir klären Sie über Ihre Möglichkeiten und eventuelle Kosten auf. Sie selbst entscheiden, ob Sie von uns verteidigt werden wollen oder nicht.
Post von der Polizei – für die meisten Spieler ein unerwarteter Alptraum! Zunächst heißt es, keine Panik! Dann sollten Sie umgehend handeln. Jeder Tag zählt, da auch bei der Polizei / Staatsanwaltschaft die Uhren ticken.
Weiterhin helfen wir Spielern, ihr verlorenes Geld von den Glücksspielanbietern zurückzuholen. Auf unsere Seite „Glücksspielverluste zurückholen“ erhalten Sie mehr Informationen zu dem Thema.