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Wir helfen Ihnen einen Kita-Platz für Ihr Kind zu bekommen!

Die Kinderbetreuung in Deutschland steht vor großen Problemen – Es fehlen ca. 430.000 Betreuungsplätze für Kinder

Die Kinderbetreuung in Deutschland steht vor erheblichen Problemen, insbesondere im Bereich der Kindertagesstätten (Kitas). Die steigende Nachfrage nach Kita-Plätzen führt zu Engpässen, wodurch viele Eltern keinen adäquaten Betreuungsplatz für ihre Kinder finden. Dieser Mangel an Kita-Plätzen wirft nicht nur soziale, sondern auch rechtliche Fragen auf, insbesondere in Bezug auf den Anspruch auf einen Betreuungsplatz und mögliche Schadensersatzansprüche.

Anspruch auf einen Betreuungsplatz

Gemäß dem Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung haben Eltern in Deutschland gemäß § 24 SGB VIII einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Dieser Anspruch soll sicherstellen, dass Eltern Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren können. Trotz dieser gesetzlichen Regelung stehen viele Eltern vor dem Problem, dass es in vielen Regionen an ausreichenden Kita-Plätzen mangelt.

Kann ich auch für mein Kind eine Betreuung einfordern, wenn es noch nicht ein Jahr alt ist?

Auch gibt es klares „ja“, u.a. wenn

  • -dies für die Entwicklung des Kindes geboten ist oder
  • -die Erziehungsberechtigten z.B. einer Erwerbstätigkeit nachgehen, Arbeit suchend sind oder sich in einer Bildungsmaßnahme bzw. Ausbildung befinden.

So sollten Erziehungsberechtigte vorgehen:

  1. Eltern sollten sich rechtzeitig um einen Betreuungsplatz bemühen. Dabei sollten sie eine förmliche Anmeldung in der Wunscheinrichtung vornehmen, auch wenn sie wissen, dass keine Plätze frei sind.
    Achtung: Die Einrichtung muss sich in der Kommune des Wohnortes beziehungsweise im Bezirk des Wohnortes befinden. Schriftliche Ablehnung geben lassen. Eltern müssen nachweisen, dass sie sich selbst intensiv um einen Betreuungsplatz bemüht haben.
  2. Bei einer Absage: Bewerben Sie sich auch in anderen Einrichtungen um einen betreuungsplatz für Ihr Kind. Die alternative Betreuubgsstelle muss sich ebenfalls in der Kommune des Wohnortes befinden. Ist auch dort kein Platz zu ekommen lassen Sie sich ebenfalls eine schriftliche Ablehnung geben.
    Ganz wichtig: Bewerbungen sollten auch parallel erfolgen. Je mehr Absagen „gesammelt“ werden, desto eher kann das eigene Bemühen später nachgewiesen werden. Eltern sollten auch immer wieder in der Betreuungsstelle nachhaken. Falls sich Einrichtung nicht zurückmeldet, sollten Eltern dies unbedingt zu Beweiszwecken dokumentieren.
  3. Wenn bis spätestens 3 bis 6 Monate (je nach Bundesland) vor dem voraussichtlichen Betreuungsbeginn kein Platz gefunden, dann unbedingt beim zuständigen Jugendamt melden. Das Jugendamt ist dann verpflichtet, Ihnen einen geeigneten und zumutbaren Betreuungsplatz zuweisen.

Klagemöglichkeiten für Eltern

Eltern, die keinen Kita-Platz für ihr Kind erhalten, haben verschiedene juristische Möglichkeiten, ihre Interessen zu verteidigen. Eine Option besteht darin, gegen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die Kommunen Klage zu erheben. Hierbei können Eltern argumentieren, dass der fehlende Betreuungsplatz den gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung verletzt und ihre beruflichen Möglichkeiten einschränkt.

Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht kann mitunter Jahre dauern. Möglich ist daher auch, einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht einzureichen, um eine zeitnahe Entscheidung zu bewirken.

Wir begleiten Sie rechtssicher bei Ihrem Weg zu einem Kita-Platz Ihres Kindes!

Untätigkeitsklage

Wurde über Ihren Antrag ohne Grund nicht innerhalb 6 Monate entschieden, dann haben Sie die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage zu erheben.
Auch hierbei begleiten wir Sie!

Schadensersatzansprüche

Im Falle einer Verletzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz könnten Eltern auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Eltern aufgrund des fehlenden Kita-Platzes finanzielle Einbußen erleiden, etwa durch den Verlust des Arbeitsplatzes oder die Notwendigkeit, teurere alternative Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Die Berechnung von Schadensersatzansprüchen könnte dabei individuell erfolgen und sollte die konkreten finanziellen Nachteile der betroffenen Eltern berücksichtigen.

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!

Sie haben keinen Kita-Platz für Ihr Kind bekommen? Wir helfen Ihnen!

Sie sind auf der Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind und die Behörden können Ihnen keinen anbieten? Sie wollen sich nicht damit abfinden? Kontaktieren Sie uns noch heute!

Wir helfen auch Ihnen, Ihren gesetzlichen Anspruch durchzusetzen und eventuelle Schadensersatzansprüche geltend zu machen!

Melden Sie sich noch heute! Füllen Sie einfach das Formular aus oder rufen Sie an unter: 05206/70 72 90

Nicole Mutschke Anwalt Kanzlei

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