Was ist, wenn der Veranstalter Insolvenz anmeldet?
Tatsächlich regelt das EU-Recht, dass auch deutsche Pauschalurlauber vor einer Insolvenz des Reiseveranstalters „in vollem Umfang“ geschützt sein sollen. In der Richtlinie geht es auch ausdrücklich um die Sicherheit für die Erstattung aller im Namen von Reisenden geleisteten Zahlungen. Von einer betragsmäßigen Begrenzung ist sie also gerade keine Rede.
Der deutsche Gesetzgeber hat dem Versicherer allerdings zugestanden, dass er seine Haftung auf 110 Millionen € in einem Geschäftsjahr begrenzen kann. Wenn dies nicht reicht, verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche der Geschädigten eben entsprechend. Daher spricht viel dafür, dass der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben aus Europa nur unzureichend umgesetzt hat und für seine Versäumnisse haftet. Ein solcher Anspruch aus Staatshaftung kann vor den deutschen Gerichten, etwa einem Landgericht, vom Geschädigten selbst geltend gemacht werden. Dies haben wir für Urlauber im Fall der Insolvenz von Thomas Cook auch schon getan. Bekanntlich auch sich sodann der deutsche Staat auch bereiterklärt, die Urlauber zu entschädigen.
Tipps und Tricks?
Natürlich gucken wir auch immer über den Tellerrand und suchen für unsere Mandanten immer die beste und einfachste Lösung. Viele unserer Mandanten mussten daher nicht den Staat verklagen, sondern haben über das sogenannte Chargeback-Verfahren schnell ihr Geld zurück erhalten.
Mit dem sog. Chargeback-Verfahren kann man Zahlungen mit den gängigen Kreditkarten wie Visa oder Mastercard rückgängig machen, etwa wenn Beträge doppelt oder ganz zu Unrecht abgebucht wurden. Auch wenn der Vertragspartner insolvent geht, können Kreditkartenzahlungen u. U. zurückgefordert werden.
So kommt das Chargeback-Verfahren etwa nach dem „Kleingedruckten“ von Visa oder Mastercard auch zur Anwendung, wenn ein Anbieter nicht fähig ist, eine Dienstleistung anzubieten bzw. ein Reiseanbieter nicht mehr im Geschäft ist. Damit ist auch der Fall der Insolvenz des Anbieters abgedeckt. In der Vergangenheit sind wir mit vielen Mandanten diesen schönen und einfachen Weg gegangen.