LMX International (Last Minute Express S.L.U.) – Unsere Rechtsanwaltskanzlei hilft!
Ihre Pauschalreise wurde durch LMX storniert und Sie warten schon länger als 14 Tage auf eine Rückzahlung? Wir helfen Ihnen, Ihr Geld zurückzuholen. Das Beste, unser außergerichtliches Vorgehen kostet Sie keinen Cent! Die Kosten muss LMX für Sie tragen*
Also, lassen Sie sich nicht länger vertrösten und beauftragen Sie unsere Kanzlei noch heute. Wir haben bereits hunderte LMX-Fälle zur Zufriedenheit unserer Mandanten erfolgreich abgewickelt.
LMX vertreibt Reisen unter der LMX Touristik GmbH sowie unter LMX International. Kunden sollten zunächst einmal schauen, bei wem sie nun wirklich gebucht haben.
Der Unterschied ist klein, aber fein. Während die LMX Touristik GmbH ihren Sitz in Leipzig hat und somit dem vollen Zugriff der deutschen Justiz unterliegt, hat LMX International seinen Sitz auf Teneriffa.
Der Reiseveranstalter LMX International ist eine Marke der Last Minute Express S.L.U. mit Sitz auf Teneriffa. Nicht zu verwechseln ist das Unternehmen mit der LMX Touristik GmbH mit Sitz in Leipzig.
Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke hat auf Teneriffa mehrere Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin deutsches Recht an der Universität unterrichtet. Zeitgleich arbeitete sie in einer deutsch-spanischen Kanzlei auf Teneriffa. Ihre immer noch sehr guten Verbindungen nach Teneriffa machen daher eine Bearbeitung möglich.
Also: Unsere Anwälte machen Ihre Ansprüche gegenüber LMX International geltend!
Sollten Sie übrigens vor die Wahl gestellt werden, eine von 3 Optionen zu wählen, die aber alle nicht die vollständige Rückzahlung Ihres Reisepreises vorsehen, dann brauchen Sie keine Wahl zu treffen. Das Gesetz ist eindeutig auf Ihrer Seite. Nach Absage der Reise muss der Veranstalter Ihnen das Geld automatisch innerhalb von 14 Tagen erstatten. Ohne Wenn und Aber!
Also, wenn Sie bei der LMX International gebucht haben und noch keine der 3 Optionen gewählt haben, füllen Sie einfach das Kontaktformular aus, laden einige wenige Unterlagen hoch und schön können unsere Anwälte loslegen!
Aktuell: Haben Sie eine Ryanair Vollmachtsurkunde erhalten?
In der Urkunde soll explizit bestätigt werden, dass eine vollständige Erstattung bereits erfolgt ist. Das erscheint uns befremdlich. Auf keinen Fall sollte man etwas bestätigen, wenn dies nicht der Fall ist.
Weiterhin soll bestätigt werden, dass bekannt sei, dass man die Rückerstattung auch direkt hätte bei Ryanair beantragen können. Angesichts der Tatsache, dass es sich um Pauschalreisen handelte, erscheint uns dies mehr als abwegig. Jedenfalls sollte man auch hier auf keinen Fall etwas unterschreiben, was so nicht zutrifft.
Völlig abwegig wird es für uns, wenn wir dann lesen müssen, dass Reisende sich verpflichten sollen, Ryanair im vollen Umfang für alle Verluste zu entschädigen, die durch das Handeln aufgrund dieser Vollmacht entstehen könnten.
Hier unser Rat ganz klar: Wenn die Reise durch LMX coronabedingte storniert wurde, dann hat der Buchende einen Anspruch auf Erstattung der geleisteten Beträge und zwar ohne wenn und aber. Wir sind wirklich erstaunt über das aktuelle Verhalten von LMX und fragen uns, ob es sich hier um ein Missverständnis oder einen Einzelfall handelt.
Alle Infos dazu auch in unserem Video.