Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist derzeit immer wieder Thema in der politischen Diskussion und daher natürlich auch in der Presse. Dort fallen Begriffe wie Garantieverbot, Zielrente oder Sozialpartnermodell. Die praktische Brisanz des Themas und der dringende Handlungsbedarf auf diesem Gebiet werden aber nicht unbedingt deutlich. Ab 01.01.2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zu zahlen. Feststeht, dass aktuell Arbeitgebern erhebliche finanzielle Verluste & ggf. sogar Geldbußen drohen.
Arbeitgeber, die das Thema bislang verdrängt oder auf die lange Bank geschoben haben sei angeraten, sich umgehend mit dem Thema auseinanderzusetzen.