Worum geht es denn überhaupt?
Das neue Gesetz setzt eine europäische Richtlinie um, die mehr Transparenz für Arbeitnehmer schaffen möchte. Der Arbeitgeber hat danach umfangreiche Informationspflichten, die schriftlich erfüllt werden müssen. Bei neuen Arbeitsverträgen ab dem 01.08.2022 sind auch direkt am ersten Arbeitstag diverse Informationspflichten zu erfüllen. Weitergehende Informationen dürfen gestaffelt innerhalb von sieben Kalendertagen bzw. einem Monat nach Arbeitsbeginn nachgeliefert werden. Faktisch dürfte also ein Arbeitsvertrag weiterhin mündlich geschlossen werden, aber diverse Informationen in Bezug auf den Arbeitsvertrag muss der Mitarbeiter schriftlich vom Arbeitgeber erhalten.
Was genau bedeutet denn schriftliche Information?
Der Umstand, dass hier auf schriftliche Informationen abgestellt wird, ist auch derjenige, der am meisten kritisiert wurde und wird. Dies war auch von der europäischen Richtlinie so nicht vorgegeben worden. Definitiv ist dies also ein Schritt zurück von der Digitalisierung, denn die elektronische Form oder Textform lässt das Gesetz nicht zu. Es wird die eigenhändige Unterzeichnung durch Namensunterschrift verlangt. Auch wenn dies anachronistisch erscheinen mag zwingt der Gesetzgeber hier weiterhin klassisch, Papier zu verwenden.
Ich bin längst in Rente, also kein Arbeitnehmer mehr. Sie könnte mich das Gesetz betreffen?
Auch wer im privaten Bereich vielleicht eine Putzkraft beschäftigt, der sollte sich näher mit dem Gesetz beschäftigen, denn das Gesetz greift nicht erst bei Arbeitgebern, die eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern beschäftigen. Jeder, der in irgendeiner Form einen anderen beschäftigt, sollte seine Arbeitsverträge überprüfen.
Gilt das Gesetz denn auch für 450 € Jobber?
Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer, die nicht nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden. Es gilt also auch für Fremdgeschäftsführer, Beamte, Aushilfen und 450 € Kräfte. Jeder Arbeitnehmer kann also zu vielen Punkten eine schriftliche Aufklärung vom Arbeitgeber fordern.
Worüber genau muss denn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufklären?
Arbeitgeber müssen zukünftig im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag umfassend und schriftlich auf diverse Vertragsbedingungen hingewiesen werden, insbesondere
– das Enddatum bei befristeten Arbeitsverhältnissen
– die gegebenenfalls eingeräumte Möglichkeit, den Arbeitsort frei wählen zu können
– auf die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgeltes einschließlich der Vergütung von Überstunden und Zuschlägen
– die vereinbarte Arbeitszeit und Ruhepausen
– die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
– etwaige Ansprüche auf Fortbildungen
– den Namen und Anschrift des Versorgungsträgers bei bestehender betriebliche Altersvorsorge
– das einzuhaltende Verfahren bei einer Kündigung
Wie lange haben Arbeitgeber Zeit, das neue Gesetz umzusetzen?
Das Gesetz ist am 01.08.2022 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt erwartet der Gesetzgeber, dass die Regelungen auch direkt angewandt werden. Eine Übergangsfrist die das Gesetz nicht vor.
Gelten die neuen Regelungen auch für bestehende Arbeitsverträge?
Ja, das Gesetz gilt auch für Altverträge. Allerdings müssen hier nicht alle Verträge neu geschrieben werden, sondern die Arbeitgeber sind nach Aufforderung des jeweiligen Arbeitnehmers verpflichtet, die wichtigsten Informationen innerhalb von sieben Tagen schriftlich zu liefern. Weitergehende Informationen müssen dem Arbeitnehmer spätestens nach einem Monat ausgehändigt werden.
Was droht den Arbeitgebern, wenn sie das neue Gesetz nicht umsetzen?
Wer als Arbeitgeber nicht die erforderlichen Anpassungen vornimmt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 2.000 €.