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Nachweisgesetz zum 01.08.2022 verschärft!

Zum 01.08.2022 wurde das bislang eher etwas unbekannte Nachweisgesetz deutlich verschärft. So sind Arbeitgeber gehalten neue Arbeitsverträge umfassend neu zu verfassen. Bestandsverträge sind ebenfalls auf Wunsch der Mitarbeiter anzupassen. Bei einer Zuwiderhandlung droht dem Arbeitgeber ein empfindliches Bussgeld.

Soweit muss es jedoch nicht kommen!

Gerne beraten wir auch Sie und Ihr Unternehmen zu dem Thema. Für Unternehmen bieten wir verschiedene Lösungsmöglichkeiten an:

  1. Wir stellen Ihnen einen Musterarbeitsvertrag zur Verfügung, der die neuen Anforderungen des Nachweisgesetzes berücksichtigt. Diesen Service erhalten Sie bereits für einmalig 49,00 € zzgl. MwSt., d.h. insgesamt 58,31 €.
  2. Wir stellen Ihnen einen Musterarbeitsvertrag zur Verfügung. Zusätzlich arbeiten wir die Anforderungen des Nachweisgesetzes in Ihren hauseigenen Musterarbeitsvertrag ein. Diesen Service erhalten Sie für einmalig 149,00 € zzgl. MwSt., d.h. insgesamt 177,31 €.
  3. Neben dem Musterarbeitsvertrag erhalten Sie eine vollständige Überprüfung Ihres bestehenden hauseigenen Arbeitsvertrages. Neben den Änderungen des Nachweisgesetzes prüfen wir auch, ob weitere Änderungen vorgenommen werden sollten, die über die Anforderungen des Nachweisgesetzes hinausgehen. Hinsichtlich der Kosten beraten wir Sie gerne.
Nicole Mutschke Anwalt Kanzlei

Wir sorgen dafür, dass Sie und Ihr Unternehmen alle Anforderungen des Nachweisgesetzes erfüllen!

Worum geht es denn überhaupt?

Das neue Gesetz setzt eine europäische Richtlinie um, die mehr Transparenz für Arbeitnehmer schaffen möchte. Der Arbeitgeber hat danach umfangreiche Informationspflichten, die schriftlich erfüllt werden müssen. Bei neuen Arbeitsverträgen ab dem 01.08.2022 sind auch direkt am ersten Arbeitstag diverse Informationspflichten zu erfüllen. Weitergehende Informationen dürfen gestaffelt innerhalb von sieben Kalendertagen bzw. einem Monat nach Arbeitsbeginn nachgeliefert werden. Faktisch dürfte also ein Arbeitsvertrag weiterhin mündlich geschlossen werden, aber diverse Informationen in Bezug auf den Arbeitsvertrag muss der Mitarbeiter schriftlich vom Arbeitgeber erhalten.

Was genau bedeutet denn schriftliche Information?

Der Umstand, dass hier auf schriftliche Informationen abgestellt wird, ist auch derjenige, der am meisten kritisiert wurde und wird. Dies war auch von der europäischen Richtlinie so nicht vorgegeben worden. Definitiv ist dies also ein Schritt zurück von der Digitalisierung, denn die elektronische Form oder Textform lässt das Gesetz nicht zu. Es wird die eigenhändige Unterzeichnung durch Namensunterschrift verlangt. Auch wenn dies anachronistisch erscheinen mag zwingt der Gesetzgeber hier weiterhin klassisch, Papier zu verwenden.

Ich bin längst in Rente, also kein Arbeitnehmer mehr. Sie könnte mich das Gesetz betreffen?

Auch wer im privaten Bereich vielleicht eine Putzkraft beschäftigt, der sollte sich näher mit dem Gesetz beschäftigen, denn das Gesetz greift nicht erst bei Arbeitgebern, die eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern beschäftigen. Jeder, der in irgendeiner Form einen anderen beschäftigt, sollte seine Arbeitsverträge überprüfen.

Gilt das Gesetz denn auch für 450 € Jobber?

Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer, die nicht nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden. Es gilt also auch für Fremdgeschäftsführer, Beamte, Aushilfen und 450 € Kräfte. Jeder Arbeitnehmer kann also zu vielen Punkten eine schriftliche Aufklärung vom Arbeitgeber fordern.

Worüber genau muss denn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufklären?

Arbeitgeber müssen zukünftig im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag umfassend und schriftlich auf diverse Vertragsbedingungen hingewiesen werden, insbesondere
– das Enddatum bei befristeten Arbeitsverhältnissen
– die gegebenenfalls eingeräumte Möglichkeit, den Arbeitsort frei wählen zu können
– auf die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgeltes einschließlich der Vergütung von Überstunden und Zuschlägen
– die vereinbarte Arbeitszeit und Ruhepausen
– die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
– etwaige Ansprüche auf Fortbildungen
– den Namen und Anschrift des Versorgungsträgers bei bestehender betriebliche Altersvorsorge
– das einzuhaltende Verfahren bei einer Kündigung

Wie lange haben Arbeitgeber Zeit, das neue Gesetz umzusetzen?

Das Gesetz ist am 01.08.2022 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt erwartet der Gesetzgeber, dass die Regelungen auch direkt angewandt werden. Eine Übergangsfrist die das Gesetz nicht vor.

Gelten die neuen Regelungen auch für bestehende Arbeitsverträge?

Ja, das Gesetz gilt auch für Altverträge. Allerdings müssen hier nicht alle Verträge neu geschrieben werden, sondern die Arbeitgeber sind nach Aufforderung des jeweiligen Arbeitnehmers verpflichtet, die wichtigsten Informationen innerhalb von sieben Tagen schriftlich zu liefern. Weitergehende Informationen müssen dem Arbeitnehmer spätestens nach einem Monat ausgehändigt werden.

Was droht den Arbeitgebern, wenn sie das neue Gesetz nicht umsetzen?

Wer als Arbeitgeber nicht die erforderlichen Anpassungen vornimmt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 2.000 €.

Julien F.
Julien F.
07:55 25 Oct 24
Ich kann jedem die Kanzlei Mutschke empfehlen. Mein Verfahren wurde innerhalb von wenigen Tagen eingestellt.Vielen Dank an das gesamte Team
Lia H.
Lia H.
08:30 11 Sep 23
Sehr professionelle und verständnisvolle Beratung, sind sehr zufrieden und Kanzlei ist auf jeden Fall zu empfehlen.Wir sagen Dankeschön
Jonas K
Jonas K
11:51 03 Jul 23
Vielen Dank für die schnelle, unkomplizierte und professionelle Zusammenarbeit!Innerhalb von 2 Wochen zwischen Anfrage und Klärung des offenen Themas!DANKE!!
Mario L.
Mario L.
10:29 01 Apr 22
Die Kanzlei hat uns gegen "Berge und Meer" vertreten. Die Zusammenarbeit war professionell und erfolgreich; absolut empfehlenswert!
Roman G.
Roman G.
20:06 04 Mar 22
Nachdem For You Travel unsere Reise storniert hat, haben wir monatelang auf die Rückzahlung unseres Geldes gewartet. Dank Kanzlei Mutschke haben wir unser Geld komplett zurückbekommen. Sehr kompetente Kanzlei, sehr zu empfehlen! Vielen lieben Dank an das gesamte Team!!!
Karl-Heinz K.
Karl-Heinz K.
08:26 04 Mar 22
Nachdem es der Reiseveranstalter nach seiner kurzfristigen Reiseabsage - einen Tag vor Reiseantritt - nicht für nötig hielt, auf die ihm von mir gesetzten Rückzahlungsfristen meiner hohen Reiseanzahlung zu reagieren, habe ich der Kanzlei Mutschke zur Vertretung meiner Interessen ein Mandat erteilt. Ich habe dann innerhalb der von der Kanzlei Mutschke dem Reiseveranstalter gesetzten Frist direkt meine Azahlung zurückerstattet bekommen. Vielen Dank an die Kanzlei Mutschke für die Hilfe.
Lida S.
Lida S.
13:25 29 Jan 22
Wir hatten eine Reise bei dem Veranstslter F.Y.T gebucht. Diese Reise wurde wegen Corona vom Veranstalter Storniert.Kanzlei Mutschke hat uns sehr gut vertretet, was letztlich zum Erfolg geführt hat. Sehr kompetente Kanzlei. Werde Sie Weiterempfehlen.
Lutz B.
Lutz B.
11:26 15 Dec 21
2 Jahre habe ich auf meine Reise-Rückerstattung gewartet. Kanzlei Mutschke hat unbürokratisch und in wenigen Tagen geschafft. Über LMX werde ich nie wieder eine Reise buchen!
Steffi K
Steffi K
08:32 06 Dec 21
Rückerstattung der Anzahlung von TUI Cruises innerhalb von drei Werktagen bekommen, worauf andere Monate lang warten. Die Kanzlei Mutschke ist empfehlenswert, ich würde mich jederzeit wieder an die Kanzlei wenden. Dankeschön!
Silivia S.
Silivia S.
09:23 02 Dec 21
Vertretung im Reiserecht gegen Tui Cruisis. Ich kann nur Positives über die Zusammenarbeit berichten, die ausschließlich Online statt gefunden hat. E Mails und Fragen wurden immer sofort beantwortet. Nach der Übernahme durch Kanzlei wurde das geschuldete Geld dann doch noch überwiesen. Vielen Dank!
heinrich D.
heinrich D.
11:09 21 Nov 21
Was sagen Sie zu einem Anwalt, der einen Vergleichsanspruch nicht durchsetzt und nicht belegte Kosten von Ihnen einfordert und dennoch ein Mahnverfahren androht?
Heike V.
Heike V.
16:04 08 Nov 21
Nach nunmehr fast 2 Jahren hat die Lufthansa die gezahlten Tickets nach Klageandrohung nun endlich überwiesen. Vielen Dank ohne die Kanzlei Mutschke hätte ich mein Geld immer noch nicht.
R.B.B.
R.B.B.
10:48 10 Oct 21
Von TUI CRUISES wurde unsere Kreuzfahrt Mittelamerika Karibik im März 2022 bereits Ende August 2021 wegen Corona storniert. Nach über 4 Wochen hat TUIC die Anzahlung von über 2.000,00 Euro immer noch nicht zurück gezahlt. Die Kanzlei hat es geschafft, nach nur 7 Tagen meine Anzahlung zurück zu holen. Dafür herzlichen Dank. Ich kann nur jedem raten,sollte die Anzahlung nicht innerhalb 2 Wochen auf dem Konto sein, sofort zum Anwalt.Die Kanzlei Mutschke ist dafür der richtige Ansprechpartner.Bei TUI CRUISES scheint es die Praxis zu sein, lange mit der Rücküberweisung der Anzahlung zu warten. Es sind schließlich Millionen von Euros,die da gezahlt werden müssen.
Dominic R.
Dominic R.
17:04 10 Aug 21
!!Kompetente Beratung-schneller Kontakt-saubere Abwicklung!!Nachdem wir von CenterParcs immer wieder vertröstet wurden und den Reisepreis nicht erstattet bekommen haben, kann ich nur sagen „Super und unkomplizierte Abwicklung “.Top Beratung und schnelle Abwicklung in einfacher Kommunikation
Prinz B.
Prinz B.
12:48 10 Aug 21
Ich kann nur Positives über Frau Mutschke und ihrer Kanzelei berichten. Die Kanzlei hat mich im Falle eines Vertragsburchs vom Reiseveranstalter erfolgreich vertreten und somit mir mein Geld wieder zurück geholt.Vielen Dank nochmals dafür.
Nils H.
Nils H.
11:30 06 Aug 21
Super schnelle bearbeitung ! Hatte eine Kreuzfahrt bei Tui Cruises gebucht welche abgesagt worden ist. Leider hat man sich zuviel Zeit gelassen und dann hab ich eben mal schnell einen Anwalt beauftragt. Und siehe da nach 3 Tagen war das Geld dann da. Traurig nur das man erst Druck machen muss.
Andrea S.
Andrea S.
09:40 29 Jul 21
Ich bin total begeistert, sehr kompetente Kanzlei bzw. Mitarbeiter/innen. Vom Schreiben der Kanzlei bis zur Gutschrift von TUI Cruises dauerte es genau 1 Woche. Ich kann die Kanzlei Mutschke nur weiterempfehlen. Vielen lieben Dank.
AW
AW
12:38 18 Jul 21
Hat uns sehr gut vertreten, was letztlich zum Erfolg geführt hat. Sehr kompetente Kanzlei. Mitarbeiter/innen sind auch nicht genervt, wenn man zum x-ten mal anruft und etwas nachfragt. Frau Mutschke ist hin und wieder auch im TV, bei der Beantwortung rechtlicher Fragen, zu sehen (z.B. bei RTL). Ihre Dienste würde ich wieder in Anspruch nehmen.
Michael S.
Michael S.
12:25 08 Jul 21
Nachdem wir jetzt gut 1 Jahr auf die Gutschrift der Anzahlung zu unserer Reise warten mussten, die der Reiseveranstalter Travel for You wegen der Reisewarnung storniert hat, kann ich nur sagen „Daumen hoch“.Top Beratung und super Abwicklung in einfacher Kommunikation
Sinan A.
Sinan A.
14:54 24 Jun 21
Nachdem ich über ein Jahr auf meine Rückerstattung von …. Travel vergeblich gewartet habe, schaltete ich das Team von Mutschke ein. Super Leistung, schnelle Antworten auf meine Fragen.Geld war innerhalb ner Woche auf meinem Konto. Beste Kanzlei 👍🏽
Thomas F.
Thomas F.
09:06 15 Jun 21
Wir hatten eine Reise bei dem Veranstalter „For You Travel“ gebucht und angezahlt, diese wurde wegen Corona vom Veranstalter Storniert. Nachdem wir vergeblich über ein halbes Jahr selbst unsere Forderung geltend zu machen, wobei keinerlei Reaktion des Veranstalters kam. Haben wir letztendlich die Kanzlei Mutschke beauftragt unsere Forderung geltend zu machen. Innerhalb 4 Wochen war die Forderung auf unserem Konto!Wir sagen vielen lieben Dank. Klare Empfehlung!
ingo O.
ingo O.
07:58 07 Jun 21
Ausstehende Rückerstattung unser Anzahlung der letzten Ägypten Reise.Über 8 Monate war mit dem Reiseveranstalter (ForYouTravel) keine Kontaktaufnahme möglich.Zwei kurze einfache Mails an die Kanzlei (Schilderung des Vorgangs) und die ausstehende Anzahlung wurde uns erstattet.Danke sehr schnell (1.Woche) und unkompliziert.
Sandra H.
Sandra H.
15:59 21 May 21
Schnelle, freundliche und professionelle Hilfe bei der Rückerstattung des Reisepreises vom Reiseveranstalter For You Travel. Kann ich nur weiterempfehlen. Nach nur einem Schreiben von der Kanzlei Mutschke haben wir uns Geld zurückbekommen.
Julia R.
Julia R.
19:10 06 May 21
Nachdem ich über Wochen und Monate hinweg erfolglos versucht hatte, mein Geld von einem bekannten Reiseveranstalter nach einer Corona bedingten Stornierung wieder zu bekommen, wandte ich mich an die Kanzlei Mutschke und erhielt hier schnelle und unkomplizierte Hilfe.Prompt meldete sich der Reiseveranstalter und überwies endlich den Reisepreis zurück.Den unzähligen sehr guten Bewertungen kann ich nur vollstens zustimmen.Hier wird sehr gute Arbeit geleistet und ich bin dem Team der Kanzlei Mutschke mehr als dankbar!
Silvia S.
Silvia S.
13:54 06 Apr 21
Ich kann nur sagen WOW, schnelle, unkomplizierte und kostenlose Hilfe mein Geld von Centerpark zurück zu bekommen. Wie bei vielen hat Centerpark weder auf meine Aufforderung und Fristsetzung mein Geld zurück zu bezahlen reagiert, durch die Hilfe von der Kanzlei Mutschke habe ich nun endlich in kürzester Zeit mein Geld zurück erhalten. Nochmals vielen lieben Dank.
Madeleine L.
Madeleine L.
19:45 29 Mar 21
Wir hatten im März 2020 im Centerparcs Allgäu gebucht und im voraus bezahlt. Am Tag der Anreise wurde unsere Reise von Centerparcs storniert und später in einen Gutschein gewandelt. Wir hatten gedacht den Gutschein noch rechtzeitig vor Ablauf einlösen zu können, doch unser Sohn wurde mit einer schweren Fehlbildung im Mai 2020 geboren. Bis heute ist deshalb nicht klar, ob und wie wir wieder verreisen können. Also haben wir uns im Februar 2021 freundlich an Centerparcs gewandt, mit der Bitte, uns den von bezahlten Betrag von 1300 Euro zurück zu zahlen. Es kamen Standart e-mails zurück wo versichert wurde, dass Centerparcs uns den Betrag zurück erstattet. Nach 3 Wochen leider immer noch nichts passiert haben wir uns schließlich an die Kanzlei Mutschke gewendet. Alles Online, unkompliziert, seriös und Ende März hatten wir unser Geld wieder! Es braucht erst einmal Überwindung einen Anwalt einzuschalten, welcher 500km entfernt seine Kanzlei hat, aber die Erfahrungsberichte haben uns Mut gemacht und wir wurden nicht enttäuscht. Vielen Dank nochmal.
Jürgen M.
Jürgen M.
05:30 26 Mar 21
Vielen Dank,ohne anwaltliche Hilfe wäre es aus unserer Sicht nie zu einer Rückerstattung seitens des Reiseveranstalters LMX gekommen.
Y G
Y G
08:19 12 Mar 21
Äusserst professionelle Parteienvertretung, schnell, effektiv und dabei immer herzlich - mehr geht nicht!
Mark L.
Mark L.
18:46 06 Mar 21
Nette und coole Anwältin, die ihre Rechtsauffassung in den Medien klar, deutlich und einfach kommuniziert.
Slawa P.
Slawa P.
18:56 04 Mar 21
Wie viele andere hatte ich ein Problem mit der LMX Touristik. Die wollten mir den Reisepreis auf nicht erstatten bzw. viele andere Varianten angeboten.Innerhalb einer Woche, nach der Anfrage bei der Kanzlei, hatte ich das Geld auf dem Konto.Vielen Dank an das nette Team von Frau Mutschke !
Alex P.
Alex P.
21:13 14 Feb 21
Reiserecht, Rückerstattung: Schnelle und unkomplizierte Beratung und Erreichbarkeit. Erstberatung umsonst. Reise wurde erfolgreich rückerstattet.
Cornelia D.
Cornelia D.
11:51 09 Feb 21
Auch ich habe, wie so viele Andere auch, Probleme mit der Rückzahlung meiner Pauschalreise 2020 über LMX gehabt. Der Reiseveranstalter hatte mich und meine Anfragen komplett ignoriert und ich hatte nun seit August 2020 auf meine Rückzahlung gewartet. Da keine freiwillige Rückzahlung in Sicht war, habe ich mich vor kurzen an die Kanzlei Mutschke gewendet, welche mir sofort alle Informationen zukommen haben lassen und ich daraufhin ganz unkompliziert der Kanzlei alles Nötige bereitgestellt hatte. Das Schreiben der Kanzlei ging am 5.02.2021 an LMX raus und ich habe tatsächlich heute am 09.02.2021 mein Rückzahlung erhalten! Schade, dass es nicht ohne Anwalt ging, aber ich würde mich beim nächsten Mal sofort wieder an die Kanzlei wenden! Die Abwicklung war freundlich, schnell und unkompliziert und für mich komplett kostenlos! Vielen Dank!!
Nathalie K.
Nathalie K.
08:36 03 Feb 21
Ich bin einfach nur geplättet... Donnerstag Nachmittag Anfrage Online bei der Kanzlei Mutschke gestartet, bez. Rückerstattung meiner Reisekosten die ich auf den normalen Weg 4 Monate lang nicht erhalten habe. und innerhalb 5 Werktagen hatte ich meine Geld von der Reisegesellschaft zurück! Hammer. Danke
Sören H.
Sören H.
18:13 30 Jan 21
Vielen Vielen Dank an das Team von der Kanzlei Mutschke. Nachdem wir über Monate vergeblich versucht haben, unsere Anzahlung wieder zu bekommen, haben wir uns als letzten Ausweg an die Kanzlei Mutschke gewandt. Innerhalb von ein paar Tagen war unsere Anzahlung auf dem Konto. Diese Angelegenheit hat uns die letzte Monate reichlich Nerven gekostet. Wir können unseren Dank kaum in Worte fassen und werden Sie auf jeden Fall weiterempfehlen.
Ute B.
Ute B.
13:54 11 Jan 21
Kanzlei Mutschke hat uns sehr geholfen unseren kompletten Reisepreis von For you Travel zurückzuholen. Reise wurde wegen Corona storniert.
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