Gestohlene / unterschlagene Fahrzeuge
Der Verkauf von gestohlenen / unterschlagenen Autos / Motorrädern / Wohnmobilen ist ein Problem, das in vielen Ländern weltweit besteht. Es ist ein Straftatbestand und kann zu schwerwiegenden Konsequenzen und Strafen führen. Leider ist der Verkauf von gestohlenen Autos / Motorrädern / Wohnmobilen ein ebenso lukratives Geschäft für Kriminelle. Sie stehlen oder unterschlagen Autos / Motorräder /Wohmobile und verkaufen sie dann an ahnungslose Käufer, oft zu vermeintlich günstigen Preisen und mit gefälschten oder ebenfalls gestohlenen Papieren.
Um das Risiko des Kaufs oder Verkaufs eines gestohlenen Autos / Motorrads / Wohnmobils zu vermeiden, ist es wichtig, vor dem Kauf oder Verkauf des Autos / Motorrads / Wohnmobils einige grundlegende Schritte zu unternehmen. Der Käufer sollte sich beispielsweise so gut es geht vergewissern, dass das Auto nicht gestohlen wurde, indem er die Papiere des Vorbesitzers kritisch überprüft und eine Autohistorie anfertigt. Er sollte auch stets die Identität des Verkäufers überprüfen, bevor er das Fahrzeug kauft.
Anzeichen dafür, dass das angebotene Fahrzeug gestohlen /unterschlagen sein könnte:
-ungewöhnlich niedriger Preis
-keine Papiere oder „seltsam aussehende“ Papiere
-Abwicklung des Kaufes ausschließlich per Mail / über das Internet
-Testfahrt nicht möglich
-Verkäufer baut extremen zeitlichen Druck auf
-Ort der Fahrzeugübergabe ist ungewöhnlich, z.B. auf einem Park- oder Rastplatz
-Verkäufer weigert sich, sich auszuweisen oder „hat seine Papiere vergessen“
-Verkäufer akzeptiert ausschließlich Barzahlung
All dies sind „Warnsignale“, die Sie misstrauisch machen sollten. Vertrauen Sie auch durchaus Ihrem Bauchgefühl und lassen Sie sich nicht vom Verkäufer „zuquatschen“. Gerade beim Gebrauchtwagenkauf ist ein gesundes Maß an Misstrauen einfach sinnvoll und angebracht.
Aber trotz aller Vorsicht kann man sich kaum 100% davor schützen, nicht doch ein gestohlenes / unterschlagenes Fahrzeug, z.B. als Gebrauchtwagen zu erwerben. Selbst wenn Sie unwissend ein gestohlenes oder unterschlagenes Fahrzeug kaufen kann dies eine Menge Ärger bringen. Nicht selten wird ein Strafverfahren wegen Hehlerei eingeleitet und das Fahrzeug sind Sie auch noch los. Eine wirklich unschöne Erfahrung, auf die sicherlich jeder gerne verzichten würde.
Sollten Sie aber tatsächlich betroffen sein und man Ihnen ein gestohlenes / unterschlagenes Fahrzeug verkauft, dann sollten Sie schnell handeln. Hier gilt es Verhandlungen mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem geschädigten Eigentümer zu führen. Des Weiteren wollen auch Sie – zu Recht- Ihr Geld zurückhaben. Es gilt also den Verkäufer ausfindig zu machen und Ihr Geld zurückzuholen.
Wir kümmern uns rundum um Ihr Anliegen und helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren und durchzusetzen! Egal, ob PKW, Motorrad, E-Auto (Elektroauto), US-Car & Exoten, Luxuswagen, Oldtimer, Wohnwagen, Wohnmobile, Boote oder Transporter!
Füllen Sie einfach den Fragebogen aus. Wir werden uns dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, uns telefonisch unter der 05206/70 72 90 zu erreichen oder uns eine Mail an die info@kanzlei-mutschke.de zu senden.