Was kann wer gegen wen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geltend machen?
Über die Normen des UWG kann Schadensersatz, Gewinnabschöpfung, aber natürlich auch Beseitigung und Unterlassung verlangt werden. Je nachdem, welche dieser Ziele verfolgt werden sollen, regelt das Gesetz selbst, wer gegen wen Ansprüche geltend machen kann. So regelt beispielsweise § 9 UWG, dass Schadensersatz nur gegen Mitbewerber geltend gemacht werden kann. Im Zweifel muss man sich daher fragen, ob es sich bei den Parteien, die sich möglicherweise gegenüberstehen überhaupt um Mitbewerber handelt. Ist exakt der gleiche Kundenbereich betroffen, wird das der Fall. Hat sich aber ein Betrieb spezialisiert, so fragt sich, ob tatsächlich überhaupt ein Wettbewerb besteht zu einem anderen Betrieb, der eine solche Spezialisierung nicht aufweist.