Können Ansprüche gegenüber den LKW-Hersteller geltend gemacht werden?
Ja! Hier können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Soweit sie den LKW erworben haben wird der Schaden, der Ihnen zu erstatten ist, wie folgt berechnet:
Differenz zwischen gezahlten Kaufpreis und hypothetischen Wettbewerbspreis zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz.
Allein der Zinsanspruch ist nicht zu unterschätzen. Zudem ist aber natürlich auch noch der überhöhte Kaufpreis zurückzuzahlen. Nach Angaben des Bundeskartellamtes führen Kartellabsprachen im nationalen Bereich zu um 15 % überhöhte Preise. Bei einem internationalen Kartell sogar zu überhöhten Preisen von etwa 18 %. Ausgehend von dem Kaufpreis eines LKW kann hier daher gegenüber den Kartellmitgliedern, die als Gesamtschuldner haften, eine erhebliche Summe geltend gemacht werden.
Soweit Sie den LKW geleast haben, zahlen Sie natürlich zu hohe Leasingraten, so dass sich auf dieser Basis sodann Ihr Anspruch ergibt