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 Praxis-/ Unternehmensverkauf

Selbstständige haben regelmäßig weite Teile ihres Berufslebens mit dem Aufbau ihres Unternehmens verbracht. Es stellt sich daher spätestens vor Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand die Frage der wirtschaftlichen Verwertung des Unternehmens oder der Praxis.

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Was ist mein Unternehmen wert?

Die wirtschaftliche Beurteilung einer Arztpraxis, eines Betriebes oder einer Kanzlei ist dabei gar so unkompliziert, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Schließlich besteht ein solches „Unternehmen“ nicht nur aus einer einzelnen Sache wie etwa einer Immobilie, die einfach und unkompliziert veräußert werden kann. Vielmehr handelt es sich um eine sogenannte Sachgesamtheit, d.h. um ein Konglomerat aus einer Vielzahl von Sachen, Rechten und – besonders wichtig – einen regelmäßig langfristig gewachsenen Kunden-, Mandanten oder Patientenstamm.

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Vertragsgestaltung ist das „A und O“!

Es empfiehlt sich, die Einzelheiten eines Praxisverkaufes möglichst detailliert in einem Übernahmevertrag zu regeln. Hier sollte das Unternehmen mit seinen materiellen und immateriellen Werten möglichst genau definiert werden, damit später kein Streit darüber entsteht, welche Sachen und Rechte nun wem gehören.

Zudem sollten im Praxisübernahmevertrag auch spezielle Fragen des Unternehmensbereiches regeln. So sollten beispielhaft beim Verkauf einer Arztpraxis auch Fragen der Zulassung und arztrechtliche Besonderheiten, etwa den Umgang mit Patientendaten geregelt werden. Üblich sind auch Konkurrenzschutzklauseln, die sicherstellen sollen, dass der Praxisverkäufer es sich nicht anders überlegt und dann kurzfristig und in unmittelbarer Nähe zum alten Standort wieder tätig wird.

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Keine Musterverträge!

Bei Unternehmensverkäufen geht es regelmäßig um das persönliche Lebenswerk des einen, die berufliche Zukunft des anderen und zudem um einen erheblichen Vermögenswert. Bei der Formulierung der Vertragsbedingungen verbieten sich schon wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls schematische Lösungen. Vielmehr sollte der Vertrag im Sinne einer geordneten und fairen Übergabe von beiden Parteien gleichberechtigt ausgehandelt werden.

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Wie können wir Ihnen helfen?

Aufgrund unserer jahrelangen Berufserfahrung wissen wir, worauf bei Verträgen zu achten ist. Gerne führen wir für Sie Verhandlungen und entwickeln für alle Seiten interessengerechte Verträge. Besprechen Sie mit unsere Ihre konkrete Situation!

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