Vertragsgestaltung ist das „A und O“!
Es empfiehlt sich, die Einzelheiten eines Praxisverkaufes möglichst detailliert in einem Übernahmevertrag zu regeln. Hier sollte das Unternehmen mit seinen materiellen und immateriellen Werten möglichst genau definiert werden, damit später kein Streit darüber entsteht, welche Sachen und Rechte nun wem gehören.
Zudem sollten im Praxisübernahmevertrag auch spezielle Fragen des Unternehmensbereiches regeln. So sollten beispielhaft beim Verkauf einer Arztpraxis auch Fragen der Zulassung und arztrechtliche Besonderheiten, etwa den Umgang mit Patientendaten geregelt werden. Üblich sind auch Konkurrenzschutzklauseln, die sicherstellen sollen, dass der Praxisverkäufer es sich nicht anders überlegt und dann kurzfristig und in unmittelbarer Nähe zum alten Standort wieder tätig wird.