Vermögen & Steuern Ist auch bei Geschlossenen Fonds, die (etwa) in Lebensversicherungen investieren, ein Totalverlust möglich?
Vermögen & Steuern: Ist auch bei Geschlossenen Fonds, die (etwa) in Lebensversicherungen investieren, ein Totalverlust möglich?
Immer wieder sehen wir in unserer Anwaltspraxis, dass Mandanten glauben, die Beteiligung an einem Geschlossenen Fonds sei nur dann mit Risiken verbunden, wenn auch das Fondsobjekt mit Risiken verbunden ist. Genannt werden dabei häufig Film- oder PrivateEquity-Fonds. Soweit der Fonds aber zum Beispiel in Immobilien oder gar in Lebensversicherungen investiert, glauben viele Anleger, dass damit gerade kein Totalverlustrisiko verbunden sein kann. Dieser Eindruck der Anleger wird häufig von den Beratern auch noch bestärkt, ist aber (leider) falsch. Ein Geschlossener Fonds bleibt ein Geschlossener Fonds, auch wenn er in Lebensversicherungen investiert. Die Beteiligung wird deshalb nicht selbst zu einer Art Lebensversicherung.
Gerade mit dem Zweitmarkt US-amerikanischer Lebensversicherungen versprach man vielen Fondsanlegern Sicherheit, verbunden mit einem hohen Steuerspareffekt. Das „amerikanische Modell“ ist häufig recht einfach: Die Lebensversicherung wird vom Versicherten verkauft, weil dieser akut Geld benötigt. Der Fonds kauft ihm die Versicherung ab. Der Kaufpreis entspricht dabei natürlich nur einem Bruchteil der Versicherungssumme. Der Fonds zahlt sodann die monatlichen Prämien des Versicherten weiter und wenn dieser stirbt, bekommt der Fonds die gesamte Versicherungssumme ausgezahlt. Anleger sollten sich – so die üblichen Aussagen des Vertriebes – nicht dadurch irritieren lassen, dass man gewissermaßen auf den Tod wette. Diese Wette würde man schließlich immer gewinnen und letztlich sogar dem Versicherten helfen.
Was gewissermaßen „todsicher“ klingt, ist mit erheblichen Unwägbarkeiten verbunden. Problematisch ist zunächst, dass die der Prognose unterstellten Lebenserwartungen auf Statistiken beruhen, der Fonds aber vergleichsweise wenige Versicherungspolicen erwirbt. Die konkrete Lebenserwartung der Versicherten kann daher erheblich von den statistischen Größen abweichen. Die durchschnittliche Lebenserwartung kann sich zudem durch medizinischen Fortschritt verlängern.
Ein verzögerter Eintritt des Versicherungsfalles hat aber doppelt negative Auswirkungen für die Rendite des Fonds: Zum einen kann die Versicherungssumme erst unerwartet spät für die Prämienzahlungen anderer Policen verwendet werden. Zum anderen führt die längere Laufzeit auch zu mehr Prämienzahlungen sowie höheren Verwaltungsgebühren. Auch staatliche Reglementierungen, Angebotsknappheit von Policen, damit verschlechterte Einkaufsbedingungen, ein geänderter Währungskurs oder Änderungen der US-amerikanischen oder deutschen Steuergesetzgebung et cetera, bergen weitere Gefahren.
Insbesondere letztgenanntes Steuerrisiko sollte nicht unberücksichtigt bleiben. Tatsächlich ist die erwartete Steuerersparnis für viele Anleger immer noch ein Anreiz für die Wahl eines Geschlossenen Fonds. Es existiert indes oft keine verbindliche Anerkennung durch die Finanzverwaltung beziehungsweise Rechtsprechung, sodass sicher geglaubte Steuervorteile nachträglich auch aberkannt werden können.
Mein Rat
Durch den Fondsgegenstand sollte sich niemand täuschen lassen. Geschlossene Fonds, die in Lebensversicherungen, Immobilien oder andere vermeintlich sichere Bereiche investieren, sind genauso mit dem Totalverlustrisiko verbunden wie andere geschlossene Beteiligungen.
Der konkrete Fondsgegenstand ist nur ein Teil von dem, was den Erfolg oder Misserfolg einer geschlossenen Beteiligung ausmacht. Auch Experten für Containerschiffe können daher durchaus in den „falschen“ Schiffsfonds investiert haben.
Wichtig ist, dass der Berater das Konzept des Geschlossenen Fonds und insbesondere auch die mit einem Fonds verbundenen Risiken umfassend erklärt hat. Ist dies nicht der Fall, bestehen gute Chancen, den Berater in die Haftung zu nehmen. Sobald man bemerkt, dass angelegtes Geld nicht in dem steckt was vermeintlich draufsteht, sollte zeitnah Rat gesucht werden.
Autorin: Nicole Mutschke
Den Artikel finden Sie hier.
Wir, die Fachkanzlei Mutschke, sind spezialisiert auf den Bereich des Wirtschaftsrechts. Eine Spezialisierung ist in unseren Augen unentbehrlich, um Fachkompetenz zu garantieren. Unsere Anwälte verfügen über eine herausragende Expertise, greifen auf eine jahrelange Erfahrung aus Tausenden von Fällen zurück und vertreten bundesweit anspruchsvolle Mandanten. Unsere Philosophie beinhaltet die Vermeidung langjähriger und teurer Klageverfahren. Ein Vergleich ist für uns der Königsweg, was eine Vielzahl von wirtschaftlich sehr erfreulicher Vergleiche für unsere Mandanten belegt. Selbstverständlich scheuen wir aber keine gerichtlichen Auseinandersetzungen. Konsequent verfolgen wir im Rahmen von Prozessen die Ziele unserer Mandanten. Nutzen Sie unser Angebot auf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles, um sich unverbindlich ein Bild der Chancen und Risiken zu machen. Vereinbaren Sie direkt einen Telefontermin! Gerne stellen wir für Sie auch kostenlos eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Immer wieder sehen wir in unserer Praxis, dass die Kostenübernahme durch die Versicherung zu Unrecht abgelehnt wird, auch hier setzen wir Ihr Recht durch!